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Frankenblick Bote
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Frankenblick

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und des § 14 Absatz 4 des Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 02. Juli 2024, verkündet als Artikel 2 des Thüringer Gesetzes zur Neuregelung des Brand- und Katastrophenschutzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 210) und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26.10.2019 (GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch die 1. Verordnung zur Änderung der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 13. Oktober 2020 (GVBl. S. 543) hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick in seiner Sitzung am 19.11.2025 folgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Frankenblick (Feuerwehrentschädigungssatzung) beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Frankenblick (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung) vom 16.01.2015 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 01/2015 am 30.01.2015), zuletzt geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Frankenblick vom 19.11.2025 wird wie folgt geändert:

1.

Der § 2 Absatz 1 wird aufgehoben durch folgenden § 2 Absatz 1 ersetzt:

„(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für

a)

Gemeindebrandmeister

104,00 €

b)

Stellvertretender Gemeindebrandmeister

52,00 €

c)

Wehrführer

50,00 €

d)

Stellvertretender Wehrführer

25,00 €

e)

Gerätewart

40,00 €

f)

Beauftragter für den Atemschutz

30,00 €

g)

Jugendfeuerwehrwart

40,00 €

h)

Fachberater

102,00 €

i)

Sicherheitsbeauftragter

30,00 €

j)

Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart

20,00 €

k)

Gemeindejugendfeuerwehrwart

30,00 €.“

Artikel 2

Diese Änderung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Frankenblick, den 04.12.2025 — - Siegel -

Ute Müller-Gothe

Bürgermeisterin