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Frankenblick Bote
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Frankenblick

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die

Gemeinde Frankenblick folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.624.630 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.382.950 Euro

ab.

§ 2

Kreditermächtigung

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für die Gemeinde Frankenblick nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Steuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer A -

landwirtschaftliche Flächen:

300 v.H.

2.

Grundsteuer B -

bebaute Flächen und Baugrundstücke:

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer:

357 v.H.

§ 5

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 65 ThürKO, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

1.604.000 Euro

festgesetzt.

§ 6

Erheblichkeitsgrenze

Die Erheblichkeitsgrenze, die nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung vorschreibt, wird auf 2% des Gesamthaushaltsvolumens festgesetzt. Im Haushaltsjahr 2025 beträgt diese 220.152 Euro.

§ 7

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung 2025 tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Frankenblick, den 04.11.2025

Gemeinde Frankenblick — (Siegel)

Ute Müller-Gothe

Bürgermeisterin

Berichtigung zur Bekanntmachung im Amtsblatt 11/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2025 mit Beschluss Nr. 171/13/2025 den Erlass der Haushaltssatzung 2025 sowie mit Beschluss Nr. 172/13/2025 den Finanzplan für die Haushaltsjahre 20241) - 2028 der Gemeinde Frankenblick beschlossen.

Mit Bescheid des Landratsamtes vom 07. Oktober 2025, hier eingegangen am 09. Oktober 2025, wurde für die Haushaltssatzung nebst -plan der Gemeinde Frankenblick für das Haushaltsjahr 2025 die Eingangsbestätigung erteilt.

Gem. § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO ist der Haushaltsplan mit seinen Anlagen gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung zwei Wochen lang öffentlich auszulegen.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom

19.12.2025 bis 16.01.2026

in der Gemeindeverwaltung Frankenblick OT Effelder, Kämmerei, Schlossgasse 20, während der Dienstzeiten öffentlich aus und kann dort von jedermann, bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO eingesehen werden.

1)

Der Beschluss bildet den Finanzplanzeitraum 2025-2028 ab. Die Finanzplanung umfasst jedoch einen Fünfjahreszeitraum, der mit dem laufenden Haushaltsjahr beginnt (4 62 Abs. 1 ThürKO). Laufendes Haushaltsjahr ist das Jahr, in die Haushaltssatzung aufgestellt werden soll (4 57 Abs. 2 ThürKO).

Diese hier offenbare Unrichtigkeit wird im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung berichtigt.

Ute Müller-Gothe

Bürgermeisterin