Aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die
Gemeinde Frankenblick folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.624.630 Euro |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.382.950 Euro |
ab.
§ 2
Kreditermächtigung
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für die Gemeinde Frankenblick nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Steuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A - landwirtschaftliche Flächen: | 300 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B - bebaute Flächen und Baugrundstücke: | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer: | 357 v.H. |
§ 5
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 65 ThürKO, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1.604.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Erheblichkeitsgrenze
Die Erheblichkeitsgrenze, die nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung vorschreibt, wird auf 2% des Gesamthaushaltsvolumens festgesetzt. Im Haushaltsjahr 2025 beträgt diese 220.152 Euro.
§ 7
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung 2025 tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Frankenblick, den 04.11.2025
Gemeinde Frankenblick — (Siegel)
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2025 mit Beschluss Nr. 171/13/2025 den Erlass der Haushaltssatzung 2025 sowie mit Beschluss Nr. 172/13/2025 den Finanzplan für die Haushaltsjahre 20241) - 2028 der Gemeinde Frankenblick beschlossen.
Mit Bescheid des Landratsamtes vom 07. Oktober 2025, hier eingegangen am 09. Oktober 2025, wurde für die Haushaltssatzung nebst -plan der Gemeinde Frankenblick für das Haushaltsjahr 2025 die Eingangsbestätigung erteilt.
Gem. § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO ist der Haushaltsplan mit seinen Anlagen gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung zwei Wochen lang öffentlich auszulegen.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom
19.12.2025 bis 16.01.2026
in der Gemeindeverwaltung Frankenblick OT Effelder, Kämmerei, Schlossgasse 20, während der Dienstzeiten öffentlich aus und kann dort von jedermann, bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO eingesehen werden.
| 1) | Der Beschluss bildet den Finanzplanzeitraum 2025-2028 ab. Die Finanzplanung umfasst jedoch einen Fünfjahreszeitraum, der mit dem laufenden Haushaltsjahr beginnt (4 62 Abs. 1 ThürKO). Laufendes Haushaltsjahr ist das Jahr, in die Haushaltssatzung aufgestellt werden soll (4 57 Abs. 2 ThürKO). |
| Diese hier offenbare Unrichtigkeit wird im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung berichtigt. |
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin