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Frankenblick Bote
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Wie bereits im Amtsblatt Nr. 11/2025 vom 30.10.2025 veröffentlicht,

ist ab sofort für die Veröffentlichung von Beiträgen im Amtsblatt eine verbindliche Erklärung zum Urheberrecht und Datenschutz abzugeben.

(Begründung siehe o.g. Amtsblattausgabe bzw. auf der Homepage der Gemeinde)

Um den Aufwand so gering als möglich zu halten, haben wir die

Erklärung zur Einreichung von Beiträgen für das Amtsblatt

überarbeitet.

Die Erklärung ist nunmehr für ein Kalenderjahr gültig und zu Jahresbeginn bzw. vor dem Einreichen des 1. Beitrags im Jahr in der Gemeindeverwaltung vorzulegen.

Den überarbeiteten Vordruck finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Frankenblick unter: www.gemeindefrankenblick.de

Wir bitten alle Einreichenden um Beachtung dieser neuen Regelung und danken für Ihr Verständnis.

Natürlich können Sie sich jederzeit an die Gemeindeverwaltung wenden, falls Unklarheiten bestehen.

Die Gemeindeverwaltung

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Überarbeiteter Vordruck „Erklärung zur Einreichung von Beiträgen für das Amtsblatt“

(zu finden auf der Homepage: gemeindefrankenblick.de)