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Frankenblick Bote
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufruf der Natura 2000-Station Thüringer Wald:

Pflege der Obstgehölze zwischen Mechenbach und Seltendorf

Die Eigentümer folgender Flurstücke werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung von geplanten Landschaftspflegemaßnahmen informiert:

Gemarkung:

Meschenbach

Flur:

000

Flurstücke:

35/6; 107; 219; 241; 244/3; 251/1; 253/2; 255/3;

270/4; 280/2; 284; 285; 287

Gemarkung:

Welchendorf

Flur:

000

Flurstücke:

161/3; 161/6; 162/2; 162/7; 162/8; 163; 164/2;

164/3; 165/2; 166/2; 167/3

Zwischen Meschenbach und Welchendorf/Seltendorf erstreckt sich über 1 km eine Obstbaumreihe, welche in Teilen gemäß §14 Abs. 3 ThürNatG als geschützte Allee kartiert ist.

Die Gehölze befinden sich in Teilen in einem pflegebedürftigen Zustand. Um die Bäume zu erhalten und diese in Vitalität und Stabilität zu verbessern sowie Totholz zu entnehmen, plant die Natura2000-Station Thüringer Wald ein Landschaftspflegeprojekt. Dieses soll übervollständig über Mittel des Landes finanziert werden, sodass den Eigentümern der Flurstücke keine Kosten entstehen. Der Fokus liegt dabei auf der Sicherung der Vitalität und Stabilität der Bäume sowie auf der Entnahme von Totholz aus dem Kronenbereich. Die Maßnahmen werden von der unteren Naturschutzbehörde informatorisch und naturschutzfachlich befürwortet.

Gemäß § 65 Abs. 1 und 2 BNatSchG sowie §30 ThürNatG haben Eigentümer/innen und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzfachlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§65 Abs. 2 BNatSchG).

Die Eigentümer/innen erhalten so die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise und Einwände schriftlich mit. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, diese beim Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. oder bei der unteren Naturschutzbehörde Hildburghausen zur Niederschrift zu geben. Sollten Ihnen oder anderen Bürger/innen die Eigentümer/innen der aufgeführten Flurstücke bekannt sein, können Sie diese gern innerhalb der nächsten zwei Wochen an die genannten Stellen vermitteln.

Für die Eigentümer/innen oder Nutzungsberechtigten entstehen durch die geplanten Maßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen. Durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG)

Zuständige Stellen:

Landratsamt Sonneberg

Umweltamt

Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg

03675/871-347

Email: umweltamt@lkson-.de

Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.

NATURA 2000- Station „Thüringer Wald“

Rennsteigstraße 18

98673 Eisfeld OT Friedrichshöhe

Tel: 036704/82712

E-Mail: n2000@lpv-thueringer-wald.de