Die Jagdgenossenschaft lädt laut bekannt gegebener Tagesordnung zur Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung ein.
Hierzu sind alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Meschenbach herzlich eingeladen. Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nicht öffentlich. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer, der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Versammlung findet am 17.03.2023 statt.
Damit die Versammlung um 19.00 Uhr beginnen kann, werden die Jagdgenossen gebeten, sich ab 18.00 Uhr zur Registrierung und Ausgabe der Stimmzettel einzufinden.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Feststellung der form- und fristgerechten Einladung |
| 3. | Feststellung der Anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen |
| 4. | Verlesung der Angebote, Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks |
| 5. | Durchführung der Wahl über die Jagdverpachtung |
| 6. | Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch die Wahlkommission |
| 7. | Schlusswort des Vorstandsvorsitzenden |
Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat jeder Jagdgenosse bei der Versammlung entsprechende Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Jeder Jagdgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann einen Vertreter, entsprechend der Satzung der Jagdgenossenschaft, durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.
Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls entsprechend auszuweisen. Es ist ein gültiger Grundbuchauszug / Grundsteuerbescheid (auch bei Vollmachten) als Nachweis bei der Registrierung der Anwesenheit und der Ausgabe der Stimmzettel vorzulegen.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z. B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Deshalb ist nur einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen. Dies gilt auch für Ehepaare.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand Jagdgenossenschaft Meschenbach