Beschluss - Nr. 220/16/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick bestätigt die Tagesordnung der 16. Sitzung am 28.01.2026, öffentlicher Teil.
Frankenblick, den 02.02.2026 — Siegel
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin
Beschluss - Nr. 221/16/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick bestätigt die Niederschrift der 14. Sitzung des Gemeinderates vom 19.11.2025, öffentlicher Teil.
Frankenblick, den 02.02.2026 — Siegel
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin
Beschluss - Nr. 222/16/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick bestätigt die Niederschrift der 15. Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2025, öffentlicher Teil.
Frankenblick, den 02.02.2026 — Siegel
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin
Beschluss - Nr. 223/16/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick erteilt nach § 3 Absatz (5) der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Frankenblick das Rederecht an Frau Christine Karl.
Frankenblick, den 02.02.2026 — Siegel
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin
Beschluss - Nr. 224/16/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2026
die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Frankenblick.
Frankenblick, den 02.02.2026 — Siegel
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin
Beschluss - Nr. 225/16/2026
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2026 folgende Verfügung:
Im Vollzug des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993, zuletzt geändert durch Art. 47 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBI. S. 277, 290), verfügt die Gemeinde Frankenblick gemäß § 6 die Widmung zum öffentlichen Wanderparkplatz:
1. Beschreibung
Name: Wanderparkplatz am ehemaligen Sportplatz Grümpen
Parkplatzflächen: Fl.-Nrn. 365/2, 365/3
Die Wanderparkplatzfläche ist durchschnittlich 46 m lang, durchschnittlich 20 m breit (unregelmäßiger Zuschnitt). Die Gesamtfläche beträgt 850 m2.
Widmungsverfügung:
Die unter Punkt 1 bezeichnete Anlage (Wanderparkplatz) wird gewidmet und ist eine öffentliche Parkplatzfläche.
Widmungsbeschränkung:
nur für Fahrzeuge 5 3,5 t Gesamtgewicht
Die Widmung wird nach öffentlicher Bekanntmachung wirksam.
Gründe für die Widmung:
Beschluss-Nr. 161/12/2025 vom 27.08.2025 des Gemeinderates der Gemeinde Frankenblick
2. Träger der Straßenbaulast
Träger: Gemeinde Frankenblick
3. Bestandteil der Verfügung
Bestandteil der Verfügung sind der Auszug aus der Liegenschaftskarte, Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab M 1:1000 des Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Erfurt vom 07.01.2026 und der Luftbildauszug aus dem caigos-Programm im Maßstab 1.500.
4. Wirksamkeit der Verfügung
Die Verfügung zur Widmung gemäß Punkt 2 tritt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Allgemeinverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
Frankenblick, den 02.02.2026 — Siegel
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin
Beschluss - Nr. 226/16/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2026, die Grundstücke, welche laut beigefügtem Lageplan als Geltungsbereich farblich markiert sind, einer bauleitplanerischen Änderung zuzuführen. Im Geltungsbereich soll künftig ein „Sondergebiet Freizeitgarten" ausgewiesen werden. (vgl. § 10 BauNVO) Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine entsprechende Mitteilung an die Untere Bauaufsichtsbehörde zu geben.
Frankenblick, den 02.02.2026 — Siegel
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin
Beschluss - Nr. 227/16/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat als Träger öffentlicher Belange zum Bauvorhaben der Wasserwerke Sonneberg für den Ersatzneubau eines Trinkwasser-Hochbehälters im Ortsteil Effelder keine Einwände.
Frankenblick, den 02.02.2026 — Siegel
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin
Beschluss - Nr. 228/16/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2026 den Beitritt zum „Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V." mit Wirkung zum 01.04.2026.
Entsprechend wird die Bürgermeisterin ermächtigt, den Beitrittsantrag zu stellen und eine Vereinbarung zu unterschreiben.
Frankenblick, den 02.02.2026 — Siegel
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin
Beschluss - Nr. 229/16/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2026 den Verkauf der Liegenschaft Flurstück 60/3 Gemarkung Seltendorf. Vor Verkauf wird eine Vermessung und Teilung des Grundstückes beauftragt. Das für gemeindliche bzw. öffentliche Zwecke erforderliche Teilstück verbleibt im Eigentum der Gemeinde Frankenblick. Die Wertermittlung erfolgt über ein Sachverständigengutachten.
Frankenblick, den 02.02.2026 — Siegel
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin
Beschluss - Nr. 230/16/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2026 den Verkauf des Grundstückes mit der Flnr. 106/9 an den Eigentümer des Grundstückes mit der Flnr. 107/6 und den Verkauf des Grundstückes mit der Flurnr. 106/10 der Gemarkung Schichtshöhn an den Eigentümer des Grundstückes mit der Flnr. 107/12 Gemarkung Schichtshöhn. Alle Kaufnebenkosten sind vom jeweiligen Erwerber zu entrichten.
Frankenblick, den 02.02.2026 — Siegel
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin