Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 nachstehenden Tarif für das „Neue Schloss Rauenstein“ beschlossen und die Gemeinde Frankenblick erlässt diese:
§ 1
Tarife
(1) Für den Besuch des „Neuen Schloss Rauenstein“ werden folgende Tarife festgesetzt:
Tageskarte für den einmaligen Besuch am Tage der Lösung
| a) | Kinder bis Vollendung des 5. Lebensjahres | frei |
| b) | Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur | 3,00 € |
| Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Ermäßigte (mit Nachweis) (Rentner, Schwerbehinderte, Schüler, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger) | ||
| c) | Personen über 18 Jahre (Erwachsene) | 6,00 € |
| bei Besuch der Dauerausstellung inklusive Sonderausstellungen | ||
| d) | Personen über 18 Jahre (Erwachsene) | 2,00 € |
| bei Besuch einer Sonderausstellung | ||
| e) | Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur | 1,50 € |
| Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Ermäßigte (mit Nachweis) (Rentner, Schwerbehinderte, Schüler, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger) bei Besuch einer Sonderausstellung | ||
Schulklassen/Gruppen
| f) | Schulklassen, je Schüler | 2,00 € |
| g) | Jugendgruppen ab 8 Personen mit Aufsichtsperson, je Person | — 2,50 € |
| h) | Erwachsenengruppen ab 8 Personen, je Person | — 5,00 € |
| i) | Gruppenveranstaltungen im Mehrzweckraum, je Teilnehmer | — 3,00 € |
(2) Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und ihnen Gleichgestellte zahlen bei Ausweisvorlage die Eintrittspreise für Personen unter 18 Jahren. Personen in Berufs- und Schulausbildung sowie Bundesfreiwilligendienstleistende und Arbeitslose sowie Sozialhilfeempfänger zahlen für die Tageskarte bei Führung eines entsprechenden Nachweises den Eintrittspreis für Personen unter 18 Jahren.
(3) Neben dem Eintritt werden folgende Leistungen festgesetzt:
| a) | Foto- und Videoerlaubnis | 2,00 € |
| b) | Einweisung von Besuchergruppen, je Gruppe | 5,00 € |
| c) | Führung von Gruppen, je Gruppe | 13,00 € |
(4) Für die Nutzung des Wappensaales im „Neuen Schloss Rauenstein“ werden folgende Tarife festgesetzt:
| a) | je Veranstaltungstag | 75,00 € |
| b) | Bestuhlung je angefangene 15 Plätze | — 30,00 € |
| c) | Bestuhlung mit Tischen je angefangene 15 Plätze | — 35,00 € |
(5) Der Wappensaal wird für Veranstaltungen der Schulen, der Kindergärten der Gemeinde Frankenblick, der Gemeinde Frankenblick selbst sowie für Vortragende unentgeltlich überlassen.
(6) Für die Durchführung von Trauungen im „Neuen Schloss Rauenstein“ wird folgendes pauschales Nutzungsentgelt festgesetzt:
| je Trauung | 175,00 € |
| Hat einer der Trauwilligen den Hauptwohnsitz in Frankenblick, | |
| ermäßigt sich das pauschale Nutzungsentgelt auf | 125,00 €. |
§ 2
Bezahlung
(1) Die Bezahlung der Entgelte erfolgt an der Besucherinformation/Kasse.
(2) In Verlust geratene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.
§ 3
Stornierung / Verspätung
(1) Kann die gebuchte Führung nicht in Anspruch genommen werden, wird um eine umgehende schriftliche Stornierung (auch per Email) gebeten. Für die Stornierung bis 3 Tage vor der gebuchten Führung wird keine Stornogebühr erhoben. Wenn die Stornierung von Führungen außerhalb der Öffnungszeiten sowie bei Verletzung der 3-Tagesfrist erfolgt, beträgt die Stornogebühr 50 % des erwarteten Entgeltes.
(2) Verspätet sich die Gruppe um mehr als 30 Minuten, besteht kein Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Das Entgelt wird unabhängig von der Leistungserbringung fällig.
§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Der Tarif für das „Neue Schloss Rauenstein“ tritt am 08.03.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Tarif für das Museum „Neues Schloss Rauenstein“ vom 25.04.2016 sowie die 1. Änderung vom 14.06.2017 außer Kraft.
Frankenblick, den 07.03.2023
Ute Müller-Gothe — - Siegel -
Bürgermeister