| Gemarkung: | Schichtshöhn |
| Flurnummern: | 209/11, 241/3, 242/8, 243/6, 244/6, 265/5, 277/13 u. 278/2 |
Auf der Grundlage der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.20.22 (BGBl. I S. 1726) i.V. m. § 19 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (BGBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414, 415) und der Hauptsatzung der Gemeinde Frankenblick vom 18.07.2012, geänderte Fassung vom 03.07.2017 und 30.04.2021, erlässt die Gemeinde Frankenblick folgende Satzung:
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
(1) Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kaserne Schichtshöhn“ OT Mengersgereuth-Hämmern, für den die Gemeinde Frankenblick am 14.12.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplans nach den Vorschriften des BauGB beschlossen hat, wird eine Veränderungssperre erlassen.
(2) Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 28.11.2022, der als Anlage 1 zur Veränderungssperre Bestandteil der Satzung ist. Die betroffenen Grundstücke sind in diesem Lageplan rot umrandet dargestellt.
§ 2
Verbote
(1) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt und bauliche Anlagen dürfen nicht beseitigt werden.
(2) Erhebliche und wesentlich wertsteigende Veränderungen des Grundstückes und baulicher Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.
§ 3
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Veränderungssperre tritt 2 Jahre nach Ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Sie tritt bereits vor diesem Zeitpunkt außer Kraft, wenn und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.
Der Gemeinderat hat die Satzung am 14.12.2022 beschlossen.
Frankenblick, den 16.12.2022
Ute Müller-Gothe — -Siegel-
Bürgermeisterin
Lageplan vom 28.11.2022: