Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 nachstehende Benutzungs- und Entgeltordnung über das Vermieten von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Frankenblick beschlossen und die Gemeinde Frankenblick erlässt diese:
§ 1
Allgemeines
Bewegliches Anlagevermögen der Gemeinde Frankenblick sind:
| • | Biertischgarnituren (1x Tisch, 2x Bank) |
| • | Toilettenwagen |
| • | Mülltonne |
| • | Porzellan-Geschirr (bestehend aus Tassen, Untertassen, Tellern) |
| • | Besteck (bestehend aus Messer, Gabeln, Suppenlöffel, Kaffeelöffel, Kuchengabeln) |
| • | Hussen |
| • | Tischdecken |
§ 2
Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht des beweglichen Anlagevermögens (§ 1) wird allen Einwohnern der Gemeinde Frankenblick eingeräumt. Der Bürgermeister kann das Nutzungsrecht anderen Bürgern, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Frankenblick haben, einräumen.
§ 3
Überlassung des beweglichen Anlagevermögens
Das bewegliche Anlagevermögen verwaltet der Bürgermeister oder die von ihm beauftragte Person. Für die Dauer der Nutzung (zwischen Über- und Rückgabe) ist der Benutzer oder ein von ihm Beauftragter für alle sich ergebenen Ereignisse (Schäden) haftbar. Der Benutzer haftet in voller Höhe für Personen- und Sachschäden. Bei Verlust oder Diebstahl des beweglichen Anlagevermögens ist der Gemeinde der Beschaffungswert zu ersetzen.
§ 4
Allgemeinde Richtlinien für die Benutzung
(1) Das Anlagevermögen wird dem Benutzer vom Bürgermeister oder von der von ihm beauftragten Person übergeben. Die Rückgabe erfolgt spätestens an dem, bei der Übergabe festgelegten Tag.
(2) Schäden am Anlagevermögen sind umgehend, aber spätestens bei Rückgabe dem Bürgermeister oder seinem Beauftragten anzuzeigen.
(3) Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die Gemeinde Frankenblick durch den Benutzer oder Dritte sind ausgeschlossen; es sei denn der Gemeinde Frankenblick selbst kann ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.
(4) Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der Brandschutz-
bestimmungen ist durch den Benutzer zu gewährleisten. Bei Unfällen und
Schäden jeglicher Art übernimmt die Gemeinde Frankenblick keine Haftung. Dem Benutzer obliegt es einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen.
§ 5
Übertragbarkeit
Der Benutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus der Überlassung auf andere Personen (Dritte) oder Vereinigungen zu übertragen.
§ 6
Entgelterhebung
Die Gemeinde Frankenblick erhebt für die Benutzung des beweglichen Anlagevermögens Benutzungsentgelte nach Maßgabe dieser Benutzungs- und Entgeltordnung.
§ 7
Entgelterhebung
Entgeltschuldner sind alle Antragsteller, welche die Nutzung von beweglichem Anlagevermögen der Gemeinde Frankenblick in Anspruch nehmen. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 8
Entgeltvorschuss und Kaution
Die Gemeinde Frankenblick ist berechtigt, vor Überlassung des beweglichen Vermögens ein Entgelt oder einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Gemeinde Frankenblick kann nach ihrem Ermessen eine angemessene Kaution verlangen, welche mit dem zu zahlenden Benutzungsentgelt verrechnet wird.
§ 9
Entstehen der Entgeltschuld
Die Zahlung des Benutzungsentgeltes wird - abgesehen von § 8 - nach Beendigung der Nutzung auf Anforderung der Gemeinde Frankenblick innerhalb von 14 Tagen fällig.
§ 10
Benutzungsentgelt / Kaution
| 1 | Benutzungsentgelt für private Nutzer und Vereine, die nicht ihren Sitz in der Gemeinde Frankenblick haben (Nutzung bis zu 3 Tage) | ||
| 1.1 | Biertischgarnitur, pro Stück | 3,00 € | |
| 1.2 | Toilettenwagen | 200,00 € | |
| 1.3 | Mülltonne, pro Stück (mit Entsorgung) | 15,00 € | |
| 1.4 | Hussen, pro Stück | 0,50 € | |
| 1.5 | Tischdecken, pro Stück | 2,00 € | |
| 2 | Kaution für private Nutzer und Vereine, die nicht ihren Sitz in der Gemeinde Frankenblick haben | ||
| 2.1 | Biertischgarnitur, je angefangene 10 Stück | 35,00 € | |
| 2.2 | Toilettenwagen | 250,00 € | |
| 3 | Benutzungsentgelt für Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Frankenblick haben (Nutzung bis zu 3 Tage) | ||
| 3.1 | Biertischgarnitur, pro Stück | 2,00 € | |
| 3.2 | Toilettenwagen | 100,00 € | |
| 3.3 | Mülltonne, pro Stück (mit Entsorgung) | 7,50 € | |
| 3.4 | Hussen, pro Stück | 0,25 € | |
| 3.5 | Tischdecken, pro Stück | 1,50 € | |
| 4 | Kaution für Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Frankenblick haben | ||
| 4.1 | Biertischgarnitur, je angefangene 10 Stück | 25,00 € | |
| 4.2 | Toilettenwagen | 150,00 € | |
| 5 | Bring- und Abholdienst | je nach Aufwand | |
| 6 | Ersatz bei Beschädigung / Verlust pro Stück | ||
| 6.1 | Tasse | 1,80 € | |
| 6.2 | Untertasse | 1,60 € | |
| 6.3 | Teller, flach | 3,50 € | |
| 6.4 | Teller, tief | 2,30 € | |
| 6.5 | Dessertteller | 2,10 € | |
| 6.6 | Dessertschüssel | 2,50 € | |
| 6.7 | Messer | 2,40 € | |
| 6.8 | Gabel | 2,00 € | |
| 6.9 | Suppenlöffel | 2,00 € | |
| 6.10 | Kaffeelöffel | 1,00 € | |
| 6.11 | Kuchengabel | 1,10 € | |
§ 11
Ermäßigung
(1) Für Veranstaltungen der örtlichen Schulen, der Kindertagesstätten, der Senioren, der Freiwilligen Feuerwehr und der Gemeinde, bei denen das bewegliche Anlagevermögen ausgeliehen wird, werden keine Benutzungsentgelte erhoben.
(2) Der Bürgermeister ist berechtigt, in Ausnahmefällen (z.B. bei Vereinsjubiläen) die Benutzungsentgelte zu erlassen.
§ 12
Weitere Bestimmungen
(1) Das bewegliche Anlagevermögen ist schonend und pfleglich zu behandeln.
(2) Das bewegliche Anlagevermögen ist vom Benutzer vor Übergabe ordnungsgemäß zu reinigen. Erfolgt dies nicht, wird der Benutzer unter Fristsetzung aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Kommt er dem nicht oder nicht fristgerecht nach, erfolgt die Reinigung durch die Gemeinde. Die entsprechenden Kosten werden in Rechnung gestellt.
(3) Abweichende Regelungen sind im Einzelfall möglich. Die Entscheidung über abweichende Regelung trifft in der Regel der Bürgermeister, in Ausnahmen der Gemeinderat.
§ 13
In-Kraft-Treten
(1) Diese Benutzungs- und Entgeltordnung über das Vermieten von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Frankenblick tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Entgeltordnung über das Ausleihen von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Frankenblick vom 14.06.2017 außer Kraft.
Frankenblick, den …
Ute Müller-Gothe — - Siegel -
Bürgermeisterin