Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in der Sitzung vom 10.08.2022 den Aufstellungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22/01 „Solarpark Porzellanfabrik Mengersgereuth-Hämmern“ gefasst.
Ziel der Planung ist es, die Errichtung einer Freiflächensolaranlage. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.
Der Erörterungstermin findet am 12.03.2024, um 17:00 Uhr
im Gemeindesaal in Effelder, Schloßgasse 20 statt.
Parallel ist die Planzeichnung bis zum Tag der Veranstaltung auf der Homepage der Gemeinde Frankenblick
Kommunales Service Portal (frankenblick.eu)
https://frankenblick.eu/bekanntmachungen?ags=16072023
veröffentlicht.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung bis zum Erörterungstermin zu äußern. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB schließt sich an die Unterrichtung und Erörterung das Verfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung) nach Absatz 2 auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt.
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin