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Frankenblick Bote
Ausgabe 3/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

zu Beginn möchte ich der Bitte eines Bürgers aus dem OT Rauenstein nachkommen, der mich darum bat, doch bitte darauf aufmerksam zu machen, dass das Auslegen von sogenannten Hundeködern nicht erlaubt ist. Da der Hinweis, wie gesagt, an uns gegeben wurde, möchte ich ohne zu behaupten, dass diese Boshaftigkeit wirklich verübt wurde / wird, an das Herz und den Verstand derjenigen appellieren, die meinen, das Vergiften von umherlaufenden Hunden sei die richtige Weise, sich der „Störer“ (im ordnungsrechtlichen Sinne) zu entledigen. Tiere sind nicht in der Lage, einzuschätzen, sich nur dort zu bewegen, wo wir Menschen dies für richtig halten. Will meinen, dass es sicherlich ärgerlich ist, wenn freilaufende Hunde in fremden Gärten oder auf dem Friedhof herumstreunen. Doch hat es kein Tier verdient, für die Pflichtvergessenheit seines Halters mit Gesundheit oder Leben zu bezahlen. Und hier sei auch an die Pflicht aller Hundehalter erinnert, Hunde innerorts auf jeden Fall an der Leine zu führen und dafür Sorge zu tragen, dass Spaziergänge der Vierbeiner eben nicht in die Gärten „andrer Leute“ oder gar den Friedhof führen. Zum Einen finden sich dort dann möglicherweise Hinterlassenschaften, zum Anderen sind die Begegnungen mit einem besten Freund des Menschen nicht für Alle angstfrei, Was von den Hundehaltern wiederum zu akzeptieren ist.

Zum Thema Ordnung und Sicherheit fällt mir auch eine Entdeckung am gestrigen Nachmittag an zwei Altkleiderbehältern ein. Es ist ein leidiges und bereits viele Male behandeltes Thema, welches jedoch scheinbar nicht in den Griff zu bekommen ist. Nachdem sich ein Mitbürger oder eine Mitbürgerin des Grobmülles entledigt hat, wird halt wieder der Bauhof zum Aufräumen anrücken müssen. Ich hätte, ehrlich gesagt, wirklich Lust, diese Anweisung nicht zu geben und es darauf ankommen zu lassen, diese „Deponien“ an den Stellplätzen von Glascontainern und Altkleidersammelbehältern sich selbst zu überlassen. Ich kann und will nicht verstehen, weshalb einige Mitmenschen denken, dass die Allgemeinheit für das eigene Tun verantwortlich sei, weshalb man in Zeiten einer geregelten Müllentsorgung die mittelalterliche Methode wählt.

Ein ganz anderes Thema bewegte viele Bürgerinnen und Bürger, vornehmlich aus dem Ortsteil Seltendorf. Wie aus Presse - Zeitung und Rundfunk - zu vernehmen war, stand die Kindertagestätte „Sonnenblume“ zur Disposition. Mit Gemeinderatsbeschluss aus der Sitzung Ende vergangenes Jahres bin ich beauftragt gewesen, mit der Einrichtung und dem Träger „ins Gespräch“ zu kommen. (Ich verweise auf den Wortlaut des in nichtöffentlicher Sitzung gefassten und nunmehr veröffentlichten Beschlusses.) Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass sich die Gemeinderäte der weitreichenden, traurigen und unpopulären Wirkung der Entscheidung, einen Kindergarten zu schließen, durchaus bewusst sind und der Beschluss keine „kleine und kurze Sache“ gewesen ist. Hintergrund sind die dramatisch sinkenden Geburtenzahlen und die somit immer weiter abnehmende Anzahl der in der Gemeinde vorzuhaltenden Kindergartenplätze, welche gesetzlich geregelt ist. Mit den bestehenden vier Kindertagesstätten wird dem Gesetz weit über den Bedarf hinaus Genüge getan. Auch ist zu beachten, dass die Vorhaltung der Plätze einen nicht unerheblichen Posten im Haushalt ausmacht. Ich kann versichern, dass es keinem Gemeinderat leichtfällt, den Rotstift dort anzusetzen, wo es unsere Kleinsten trifft und es uns fernliegt, uns „tot zu sparen“. Jedenfalls ist über das Thema in der ersten Sitzung des Jahres 2024 weiter beraten worden und im Ergebnis kann berichtet werden, dass es vorerst zu keiner Schließung des Seltendorfer Kindergartens „Sonnenblume“ kommt. Dies sei an dieser Stelle deutlich gesagt, weil es aufgrund eines fehlenden Abdrucks eines GR-Beschlusses im Amtsblatt, welcher dieses Votum der Räte deutlich macht, zu Missverständnissen kommen kann. Gerne stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses für weitere Auskünfte zu diesem wie zu anderen Themen jedem Bürger und jeder Bürgerin zur Verfügung.

Aus aktuellem Anlass knüpfe ich bezüglich der Möglichkeit des Besuchs im Rathaus mit einer Erläuterung zu den bevorstehenden Kommunalwahlen an. Die Verwaltung, hier gemeint: die Wahlleiter, gehen davon aus, dass es in Frankenblick Wahllisten geben wird, die bereits vor der Wahl der Unterstützung von Wahlberechtigten bedürfen. Soll heißen, dass wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger gerne zu gegebener Zeit (nach Abgabe der entsprechenden Wahlvorschläge bis 22.04.2024) und zu den Öffnungszeiten des Rathauses in dieses kommen können, um mit ihrer Unterschrift als Unterstützer einer Liste zu zeichnen. Wir werden es selbstverständlich jedem Besucher, der während der angeschlagenen Öffnungszeiten kommt, ermöglichen, die Unterschrift zu leisten, bitten jedoch um Verständnis, wenn es möglicherweise zu Warteschlangen kommt. Wir bitten auch höflichst, sich über die Öffnungszeiten zu informieren, um zu vermeiden, vielleicht vor verschlossenem Amt (Einwohnermeldeamt) zu stehen. Wahlberechtigte, die ihre Unterstützungsunterschrift gerne leisten möchten, aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht in der Lage sind, ins Rathaus zu kommen, bitten wir, sich telefonisch mit Frau Steiner oder Frau Schindhelm in Verbindung zu setzen, welche gerne die Möglichkeiten eines „Ersatzverfahrens“ erläutern. Die Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt dann im übernächsten Amtsblatt.

Ich „verabschiede“ mich bis zum nächsten Amtsblatt und verbleibe

mit besten Grüßen aus dem Rathaus Frankenblick

Ute Müller-Gothe

Bürgermeisterin