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Frankenblick Bote
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Organisationsplan für den Wasserwehrdienst

in der Gemeinde Frankenblick

Auf Grundlage des § 55 Thüringer Wassergesetz vom 28. Mai 2019, zuletzt geändert am 02. Juli 2024 (GVBL. S. 277, 291) und des § 22 Satzung über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst der Gemeinde Frankenblick (Feuerwehrsatzung) vom 23.05.2024, erlässt die Gemeinde Frankenblick folgenden Organisationsplan für den Wasserwehrdienst der Gemeinde Frankenblick.

1.

Einsatzleitung der Wasserwehr

1.1.

Leiter der Wasserwehr

Zur Abwehr von Wassergefahren im Gemeindegebiet ist der/die Bürgermeister/in als Leiter des Wasserwehrdienstes zuständig. Im Verhinderungsfall wird dieser/ diese durch den Beigeordneten/die Beigeordnete vertreten.

Der Leiter der Wasserwehr ruft den Einsatzfall für die Wasserwehr aus. Er ist Gesamteinsatzleiter nach § 23 ThürBKG und trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen.

1.2.

Einsatzleiter

Der Leiter der Wasserwehr kann die Leitung des Einsatzes auf einen persönlich und fachlich geeigneten Dritten (in der Regel auf den Ortsbrandmeister / Gemeindebrandmeister oder dessen Stellvertreter) übertragen. Der Leiter des Einsatzes ist Einsatzleiter nach § 24 ThürBKG, nimmt die Befugnisse und Aufgaben der Gemeinde am Einsatzort wahr und leitet nach den Weisungen des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin die Maßnahmen des Wasserwehrdienstes am Einsatzort. Der Einsatzleiter trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Entscheidungen über die Einsatzmaßnahmen am Gefahren- oder Einsatzort. Über eingeleitete Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung sind die zuständigen Stellen (Landratsamt, GUV, angrenzende betroffene Kommunen, usw.) zu informieren.

1.3.

Erreichbarkeiten

2.

Aufgaben der Einsatzleitung

-

den Einsatzfall der Wasserwehr ausrufen

-

bei Bedarf Einrichtung eines Einsatzstabes auf Gemeindeebene

-

Alarmierung und Hinzuziehen weiterer Kräfte des Bauhofes und der Verwaltung

-

Koordinierung des Einsatzes der Hilfskräfte, des Materials, der Transportmittel und der Versorgung

-

ständiger Informationsaustausch mit den Einsatzabschnitten im Gemeindegebiet, den Führungsstellen des Landkreises und bei Notwendigkeit mit den benachbarten Kommunen sowie dem GUV

-

Anforderung von zusätzlichem Material und Einsatzkräften von der Führungsstelle im Landkreis

-

Organisation des Fernhaltens von Schaulustigen und unbeteiligten Fahrzeugen

-

Sperrung von überflutungsgefährdeten Straßen- und Eisenbahnabschnitten

-

Gefahrendurchsagen

3.

Beteiligte am Wasserwehrdienst

-

die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr,

-

die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde, die nicht gleichzeitig Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr sind,

-

die Bewohner der Gemeinde ab dem 18. Lebensjahr, welche freiwillig oder auf Anordnung des Leiters der Wasserwehr unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse (§ 55 Satz 3 ThürWG) Hilfe leisten,

-

Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende an einem hochwassergefährdeten Flussbereich, die zur Hochwasserabwehr temporär zum Wasserwehrdienst verpflichtet wurden.

Personen, die regulär in den Wasserwehrdienst aufgenommen wurden oder aufgefordert oder freiwillig Hilfe leisten, werden hierbei im Auftrag der Gemeinde tätig. Sie unterstehen für die Dauer und im Rahmen ihres Dienstes der Weisungsbefugnis des Leiters des Einsatzes oder einer von ihm beauftragten Person.

Mitglieder des Wasserwehrdienstes im Sinne des § 55 ThürWG sind bei ihrer Tätigkeit für den Wasserwehrdienst entweder als Beschäftigte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) oder als ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII) gesetzlich über die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte unfallversichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen.

 — 

4.

Versammlungsort / Sammelpunkte

Die Einweisungen in die Aufgaben der Einsatzkräfte vor Ort erfolgen in Absprache mit dem Leiter des Einsatzes in den Gerätehäusern der Feuerwehr:

Einsatzabschnitt 1

Gerätehaus LZ Ost,

Standort Mengersgereuth-Hämmern

Quieraustraße 11,

OT Mengersgereuth-Hämmern

Einsatzabschnitt 2

Gerätehaus Löschzug Süd

Alter Weg 24, OT Effelder

Einsatzabschnitt 3

Gerätehaus Löschzug West

Bahnhofstraße 22, OT Rauenstein

 — 

5.

Alarmierung

Die Alarmierung erfolgt über den Leiter des Einsatzes nach Absprache mit dem Leiter der Wasserwehr oder über die Rettungsleitstelle Suhl mittels:

-

Funkmeldeempfänger

-

Sirene

-

Divera - Alarmierungs-App

-

Mobiltelefon

 — 

6.

Einsatzabschnitte

Einsatzabschnitt 1

gesamte Ortslage MENGERSGEREUTH-

HÄMMERN und RABENÄUßIG

Einsatzabschnitt 2

Ortslagen EFFELDER, SELTENDORF,

RÜCKERSWIND, DÖHLAU

Einsatzabschnitt 3

Ortslagen RAUENSTEIN, GRÜMPEN,

MESCHENBACH

 — 

7.

Gewässer im Gemeindegebiet

Die Gewässer im Gemeindegebiet sind Gewässer 2. Ordnung.

-

EFFELDER mit Zufluss des EHNESBACH,

RETSCHENBACH, ASCHENBACH, RIERSCHNITZ

-

GRÜMPEN mit Zufluss des RUßBACH,

POPPENBACH, TRIEBISCH

8.

Messstellen

An den Gewässern im Gemeindegebiet befinden sich keine Hochwassermeldepegel.

In der Ortslage DÖHLAU befindet sich eine Pegelmessstelle, betrieben durch das TLUBN Thüringen, Messstellennummer 24164303.

Dieser Pegel wird als Referenz zur Abschätzung der Hochwassergefahr in der Ortslage EFFELDER und DÖHLAU genutzt.

9.

Hochwassergefahrenpunkte

Nachfolgend aufgeführte Hochwassergefahrenpunkte beruhen auf Erfahrungen und in der jüngeren Vergangenheit eingetretenen Hochwasserereignissen und Gefährdungen.

Die Auflistung ist nicht abschließend. Die Gefahrenpunkte können in Abhängigkeit von Wettereignissen (Regenmenge, Starkregenereignisse, Schneeschmelze, Eisgang etc.) unterschiedlich stark betroffen sein. Zusätzliche und nicht genannte Gefahrenpunkte können lageabhängig hinzukommen.

9.1.

Einsatzabschnitt 1

-

Flusslauf EFFELDER vom Ortsteil AUGUSTENTHAL

bis Ortsteil SCHICHTSHÖHN, Papiermühle,

einschl. Brückendurchlässe

-

Ortsteil FORSCHENGEREUTH

im Bereich Ehnesbach und Denkmalsweg

-

Ortsteil RABENÄUßIG

9.2

Einsatzabschnitt 2

-

Flusslauf EFFELDER vom Ortsteil EFFELDER

bis Ortsteil DÖHLAU, Pegelmessstelle,

einschl. Brückendurchlässe

-

OT EFFELDER, Maßstraße 35-37, 71-73

-

OT EFFELDER, Marktplatz und Ecke

-

OT EFFELDER, Sandweg und Mühlweg

-

OT SELTENDORF, An der Schmiede

und Am Retschenbach

-

OT DÖHLAU, Flutmulde

-

gesamter Ortsteil DÖHLAU

9.3

Einsatzabschnitt 3

-

Flusslauf GRÜMPEN Bereich „Im Grund" bis

Ortsausgang Grümpen Richtung Selsendorf,

einschl. Brückendurchlässe

-

RUßBACH im Bereich Bahnhofstraße

-

Zusammenfluss GRÜMPEN und RUßBACH

im Bereich Bahnhofstraße

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10.

Allgemeine Einsatzmaßnahmen

-

bei angekündigten oder drohenden Hochwasserlagen durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) oder die Hochwassernachrichtenzentrale Thüringen informiert sich die Einsatzleitung fortlaufend über entsprechende Meldedienste über die Wetterentwicklung, Vorhersagen für das Einsatzgebiet und den Pegelstand an der Pegelmessstelle Döhlau

-

der Leiter der Wasserwehr und der Ortsbrandmeister bzw. sein Stellvertreter stehen im engen Kontakt zur Vorbereitung und Planung entsprechender Einsatzmaßnahmen,

-

der Leiter der Wasserwehr kann auch ohne Ausrufen des Einsatzfalles der Wasserwehr einen Kontrolldienst durch die Feuerwehr und den Bauhof einrichten

-

über die Warnhinweise und Wasserstandsmeldungen des Landes sind hinausgehende Beobachtungen der örtlichen Wasserstandentwicklung und Eisführung sowie Beurteilung dieser im Hinblicke auf die Bedrohung der Bevölkerung, deren Hab und Gut, der Gewerbeflächen und der Verkehrswege notwendig,

-

Warnung betroffener Personen (z. B. Bevölkerung, Gewerbebetriebe, Industrie) bei Überschwemmungsgefahren,

-

Kontrolle der Situation in den einzelnen Einsatzabschnitten,

-

Beobachtung gefährdeter Objekte,

-

bei Verschärfung: Einrichtung von Wachdiensten.

-

Die Flutmulde Döhlau muss bei Hochwassergefahr sowie eingetretenem Hochwasser überwacht werden, die Durchfahrtsstraße (K 33) ist bei Hochwasser in der Flutmulde zu schließen und zu beschildern.

-

Bekämpfung bestehender Auswirkungen von Wassergefahren durch Überschwemmungen,

-

Sicherung von gefährdeter Infrastruktur und Schadstellen, im Flussbereich der EFFELDER und GRÜMPEN sowie deren Zuflüssen

11.

Versorgung und Ablösung der Einheiten

-

Versorgung wird durch die Einsatzleitung in Zusammenarbeit mit den Abschnittsleitern geplant.

-

Bei Einrichtung eines Einsatzstabes erfolgt die Versorgungsplanung durch diesen.

-

Ablösung von Einheiten und Austausch von Personal erfolgt in Abstimmung zwischen dem Einsatzleiter und den Abschnittsleitern, der Austausch von Personal ist löschzugübergreifend mit den jeweiligen Wehrführern abzustimmen.

-

Bei erschöpften Reserven kann der Leiter der Wasserwehr über die Führungsstelle des Landkreises zusätzlich Material und Personal anfordern

 — 

12.

Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel

und deren Lagerorte

Siehe Anlage 1

13.

Nachrichtenübermittlung

-

Digitalfunkgeräte, Sprechgruppen DMO und TMO nach Vorgabe der Einsatzleitung

-

Analogfunk bei Ausfall Digitalfunk

-

Mobiltelefone

-

Durchsagen durch Feuerwehrfahrzeuge

-

Durchsagen mit Megafon

-

Schriftliche Nachrichtenübermittlung

mittels Meldevordruck KatS

-

Fax und E-Mail bei Einrichtung Einsatzstab

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14.

Notunterkünfte bei Evakuierungen

Einsatzabschnitt 1

MengHämm Arena

Quieraustraße 7

OT Mengersgereuth-Hämmern

Einsatzabschnitt 2

Kultursaal Effelder

Schlossgasse 11

OT Effelder

Einsatzabschnitt 3

Turnhalle Grundschule Rauenstein

Burggartenstraße 18

OT Rauenstein

15.

Anlagen

Anlage 1 -

Übersicht der Geräte und

Mittel zur Hochwasserabwehr

Anlage 2 -

Übersichtskarte der Einsatzabschnitte

 — 

16.

Stand / Überarbeitung

-

Stand 01.12.2024

-

Nächste geplante Überarbeitung: 12/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat diesen Organisationsplan für den Einsatz der Wasserwehr der Gemeinde Frankenblick erstmals am 18.12.2024 beschlossen. Die Fortschreibung obliegt dem Leiter der Wasserwehr und des Ortsbrandmeisters und erfolgt spätestens alle 2 Jahre.

Frankenblick, 28.02.2025 — -Siegel-

Ute Müller-Gothe

Bürgermeisterin