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Frankenblick Bote
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung

zur Widmung eines Wanderparkplatzes am ehemaligen Sportplatz Grümpen

Gemäß § 6 Abs.1 Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993, zuletzt geändert durch Art. 47 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 290), wird in der Gemeinde Frankenblick folgende Fläche öffentlich gewidmet:

1.  Beschreibung

Name:

Wanderparkplatz am

ehemaligen Sportplatz Grümpen

Parkplatzflächen:

Fl.-Nrn. 365/2, 365/3

Die Wanderparkplatzfläche ist durchschnittlich 46 m lang, durchschnittlich 20 m breit (unregelmäßiger Zuschnitt). Die Gesamtfläche beträgt 850 m².

Widmungsverfügung

Die unter Punkt 1 bezeichnete Anlage (Wanderparkplatz) wird gewidmet und ist eine öffentliche Parkplatzfläche.

Widmungsbeschränkung: nur für Fahrzeuge ≤ 3,5 t Gesamtgewicht

Gründe für die Widmung:

Beschluss-Nr. 161/12/2025 vom 27.08.2025 in Verbindung mit Beschluss-Nr. des 225/16/2026 des Gemeinderates der Gemeinde Frankenblick

2. Träger der Straßenbaulast

Träger: Gemeinde Frankenblick

3. Bestandteil der Verfügung

Bestandteil der Allgemeinverfügung sind der Auszug aus der Liegenschaftskarte, Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab M 1:1000 des Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Erfurt vom 07.01.2026 und der Luftbildauszug aus dem Caigos-Programm im Maßstab 1.500.

4. Wirksamkeit der Verfügung

Die Allgemeinverfügung zur Widmung tritt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Der Widerspruch ist einzulegen bei:

Gemeinde Frankenblick, Schlossgasse 20, 96528 Frankenblick.

Frankenblick, den 02.02.2026⇔Siegel

Ute Müller-Gothe

Bürgermeisterin