Gemäß § 6 Abs.1 Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993, zuletzt geändert durch Art. 47 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 290), wird in der Gemeinde Frankenblick folgende Fläche öffentlich gewidmet:
1. Beschreibung
| Name: | Wanderparkplatz am ehemaligen Sportplatz Grümpen |
| Parkplatzflächen: | Fl.-Nrn. 365/2, 365/3 |
Die Wanderparkplatzfläche ist durchschnittlich 46 m lang, durchschnittlich 20 m breit (unregelmäßiger Zuschnitt). Die Gesamtfläche beträgt 850 m².
Widmungsverfügung
Die unter Punkt 1 bezeichnete Anlage (Wanderparkplatz) wird gewidmet und ist eine öffentliche Parkplatzfläche.
Widmungsbeschränkung: nur für Fahrzeuge ≤ 3,5 t Gesamtgewicht
Gründe für die Widmung:
Beschluss-Nr. 161/12/2025 vom 27.08.2025 in Verbindung mit Beschluss-Nr. des 225/16/2026 des Gemeinderates der Gemeinde Frankenblick
2. Träger der Straßenbaulast
Träger: Gemeinde Frankenblick
3. Bestandteil der Verfügung
Bestandteil der Allgemeinverfügung sind der Auszug aus der Liegenschaftskarte, Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab M 1:1000 des Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Erfurt vom 07.01.2026 und der Luftbildauszug aus dem Caigos-Programm im Maßstab 1.500.
4. Wirksamkeit der Verfügung
Die Allgemeinverfügung zur Widmung tritt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Der Widerspruch ist einzulegen bei:
Gemeinde Frankenblick, Schlossgasse 20, 96528 Frankenblick.
Frankenblick, den 02.02.2026⇔Siegel
Ute Müller-Gothe
Bürgermeisterin