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Frankenblick Bote
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Frankenblick

Gemarkung:

Meschenbach

Flur(en):

0

Flurstück(e):

65/2

wurde eine

Grenzwiederherstellung

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

12.04.2024

bis

13.05.2024

in der Zeit von

08:00 Uhr

bis

16:00 Uhr (Mo-Do),

12:00 Uhr (Fr)

in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst,

Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg Widerspruch erhoben werden.