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Frankenblick Bote
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung zum Tarif für die Zinselhöhle Meschenbach

1. Änderung zum Tarif für die Zinselhöhle Meschenbach

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 nachstehenden Tarif für den Besuch der Zinselhöhle in Meschenbach beschlossen und die Gemeinde Frankenblick erlässt diese:

§ 1

Tarife

Für den Besuch der Zinselhöhle Meschenbach, einschließlich Führung, werden die nachfolgenden Tarife festgesetzt; wobei Rundgänge in der Regel mit einer Besucheranzahl von 8 Personen (max. 10 Personen bei Familienverbänden) durchgeführt werden.

(1) Rundgänge für Gruppen von Erwachsenen mit bis zu 8 Personen kosten 35,00 € pro Führung.

(2) Rundgänge für Gruppen von Rentnern, Auszubildenden, Schülern, Studenten, Menschen mit Behinderung und Empfängern von Sozialhilfe mit bis zu 8 Personen kosten 25,00 € pro Führung. (fraglich)

(3) Rundgänge für Familien (mind. 2 Erwachsene mit Kindern) mit bis zu 10 Personen (max. 4 Erwachsene) kosten 30,00 € pro Führung.

(4) Rundgänge für Kindergartengruppen mit bis zu 7 Personen einschließlich einer Begleitperson kosten 20,00 € pro Führung.

(5) Einzelbesuchende zahlen für die Teilnahme an Gruppenrundgängen 5,00 € pro Person (Erwachsene) bzw. ermäßigt 3,00 € pro Person (Rentner, Auszubildende, Schüler, Studenten, Menschen mit Behinderung und Empfänger von Sozialhilfe).

§ 2

Bezahlung

(1) Die Bezahlung der Entgelte erfolgt in der Besucherinformation/Kasse.

(2) In Verlust geratene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.

§ 3

Stornierung / Verspätung

(1) Kann die gebuchte Führung nicht in Anspruch genommen werden, wird um eine umgehende schriftliche Stornierung (auch per Email) gebeten. Für die Stornierung bis 3 Tage vor der gebuchten Führung wird keine Stornogebühr erhoben. Wenn die Stornierung von Führungen bei Verletzung der 3-Tagesfrist erfolgt, beträgt die Stornogebühr 50 % des erwarteten Entgeltes.

(2) Verspätet sich die Gruppe um mehr als 30 Minuten, besteht kein Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Das Entgelt wird unabhängig von der Leistungserbringung fällig.

§ 4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Der Tarif für die Zinselhöhle Meschenbach tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Tarif für die Zinselhöhle vom 25.04.2016 außer Kraft.

Frankenblick, den 07.03.2023

Ute Müller-Gothe  — - Siegel -

Bürgermeister