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Frankenblick Bote
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„Solarpark / PV-Anlage Blatterndorf Ortsteil Effelder“

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 mit Beschluss-Nr. 724/42/2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Blatterndorf“ OT Effelder gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen (siehe Anlage).

Frankenblick, den 15.04.2024 —  Siegel

Ute Müller-Gothe

Bürgermeisterin

Aufstellungsbeschluss:

Die Aracari Solar GmbH aus 98528 Suhl hat den Antrag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark /PV-Anlage Blatterndorf OT Effelder“ bei der Gemeinde Frankenblick (Aufstellungsbeschluss) gestellt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 10.04.2024:

Rechtsgrundlage:

  • § 22 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Februar 2022 (GVBl. 87)
  • § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147)

a)

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark /PV-Anlage Blatterndorf OT Effelder“ der Gemeinde Frankenblick auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgendes Grundstück:

Gemarkung: Blatterndorf, Flur: 0, Flurstück: 98/2

c)

Vorhabenträger ist:

Aracari Solar GmbH

Lauter 40, 98528 Suhl

d)

Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, Aracari Solar GmbH, Lauter 40, 98528 Suhl, einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt.

e)

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen.

Sachverhalt:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark /PV-Anlage Blatterndorf OT Effelder“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächensolaranlagen im Gemeindegebiet schaffen. Das Projekt von insgesamt ca. 8,1 Hektar (mit potenziellen Arrondierungen bis zu 15,7 Hektar) erfolgt in einem südlich des Ortsteils Blatterndorf gelegenen Projektgebiet.

Auf den Flächen sollen Photovoltaikanlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie entstehen. Die Photovoltaikanlagen sollen auf Freiflächen entstehen. Der Antragssteller und Vorhabenträger, die Aracari Solar GmbH, hat das Vorhaben der Bürgermeisterin und Vertretern des Bauamtes der Gemeinde Frankenblick am 26.02.2024 vorgestellt.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Ackerland dar.

Die Planung ist somit nicht konform zu den Festlegungen des FNP. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Durch die Anpassung wird für den Änderungsbereich ein „Sonstiges Sondergebiet Freiflächensolaranlage“ (§ 11 Abs. 2 BauNVO) dargestellt.

Anlagenverzeichnis:

Planzeichnung mit Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches