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Frankenblick Bote
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der 10. Gemeinderatssitzung am 09.04.2025 - öffentlicher Teil

Beschluss - Nr. 116/10/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick bestätigt die Tagesordnung der 10. Sitzung am 09.04.2025 - öffentlicher Teil.

Frankenblick, den 15.04.2025

Ute Müller-Gothe — Siegel

Bürgermeisterin

Beschluss - Nr. 117/10/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick bestätigt die Niederschrift der 9. Sitzung des Gemeinderates vom 29.01.2025 - öffentlicher Teil.

Frankenblick, den 15.04.2025

Ute Müller-Gothe — Siegel

Bürgermeisterin

Beschluss - Nr. 118/10/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 09.04.2025 die erforderliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.500 Euro auf der HHst 76060.01.9400. Auf der HH-Stelle sind 13.000 € als HH-Rest aus 2024 ins Jahr 2025 zu übertragen. Die Deckung erfolgt über das Gesamtvolumen des Haushaltes und die allgemeine Rücklage.

Frankenblick, den 15.04.2025

Ute Müller-Gothe — Siegel

Bürgermeisterin

Beschluss - Nr. 119/10/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 09.04.2025 die erforderliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.000 Euro auf der HHst 63008.93.9500. Der HH-Rest aus 2024 in Höhe von 38.000,00 € ist in das HH-Jahr 2025 zu übertragen. Die Deckung erfolgt über das Gesamtvolumen des Haushaltes und die allgemeine Rücklage.

Frankenblick, den 15.04.2025

Ute Müller-Gothe — Siegel

Bürgermeisterin

Beschluss - Nr. 120/10/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 09.04.2025 eine außerplanmäßige Ausgabe (in Vorgriff auf den Haushalt 2025) für Planungskosten in den Projekten „Umbau FW Gerätehaus LZ Ost, Quieraustraße 11 und „Anbau Sanitärtrakt Meng-Häm-Arena, Quieraustraße 7“.

Die HH Mittel in Höhe von jeweils 2.500 € für Planungsleistungen werden auf den HH Stellen 13020.01.9600 und 76060.01.9600 in den Haushaltsplan 2025 eingeplant.

Die Deckung erfolgt über das Gesamtvolumen des Haushalts und ist über die allgemeine Rücklage gesichert.

Frankenblick, den 15.04.2025

Ute Müller-Gothe — Siegel

Bürgermeisterin

Beschluss - Nr. 121/10/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 09.04.2025 die im Anhang abgedruckte „1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Frankenblick“.

Frankenblick, den 15.04.2025

Ute Müller-Gothe — Siegel

Bürgermeisterin

1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Frankenblick

Aufgrund des § 19 Absatz 1 und § 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S.277, 288) sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19.05.2004 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 284) hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick in seiner Sitzung am 09.04.2025 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Frankenblick beschlossen, die hiermit erlassen wird:

Artikel 1

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Frankenblick vom 27.11.2014 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 13/2014 am 12.12.2014), wird im § 15 geändert:

„§ 15 Urnengräber“

1. Der § 15 Abs. 2 Buchstabe d) wird wie folgt geändert:

(2)

Es werden eingerichtet:

d)

Baumgräber (sofern auf den Friedhöfen entsprechende Baumgrabanlagen vorhanden sind)

2. Der § 15 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

(5)

Baumgräber sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen, auf denen das Einbringen der Urnen unter einer Rasendecke in unmittelbarer Nähe eines Baumes erfolgt. Sie werden auf den Friedhöfen angeboten, um dem besonderen Bedürfnis der Übergabe der Urne an die Natur zu entsprechen. Die Aschereste sind ausschließlich in einer ökologisch abbaubaren Urne aufzubewahren. Das Nutzungsrecht an einem Baumgrab wird für die Dauer von 25 Jahren verliehen. Durch die Gemeinde wird eine Bodenplatte unterhalb des Grabfeldes für die Baumbestattungen zur Verfügung gestellt, auf die ein einfaches Namensschild aufgebracht werden kann. Die Gemeinde ist für die Art und die Pflanzung des Baumes verantwortlich. Um einen Baum sind bis zu 8 Baumgräber. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Grabplatz.

Artikel 2

Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Frankenblick, den ………..

Ute Müller-Gothe — - Siegel -

Bürgermeisterin

Beschluss - Nr. 122/10/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 09.04.2025, dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 des Diakoniewerks der Superintendenturen Sonneberg und Hildburghausen /Eisfeld e.V. zur Betreibung des Kindergartens "Sonnenblume" in Seltendorf zuzustimmen.

Die Zuschusshöhe wird auf 311.273,13 EUR festgestellt und ist im Haushalt 2025 zu berücksichtigen.

Frankenblick, den 15.04.2025

Ute Müller-Gothe — Siegel

Bürgermeisterin

Beschluss - Nr. 123/10/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 09.04.2025, dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der AWO AJS gGmbH Erfurt zur Betreibung des Kindergartens "Blauer Vogel" in Rauenstein zuzustimmen.

Die Zuschusshöhe wird auf 694.891,06 EUR festgestellt und ist im Haushalt 2025 zu berücksichtigen.

Frankenblick, den 15.04.2025

Ute Müller-Gothe — Siegel

Bürgermeisterin

Beschluss - Nr. 124/10/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 09.04.2025, dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der AWO AJS gGmbH Erfurt zur Betreibung des Kindergartens "Regenbogen" in Effelder zuzustimmen.

Die Zuschusshöhe wird auf 955.350,00 EUR festgestellt und ist im Haushalt 2025 zu berücksichtigen.

Frankenblick, den 15.04.2025

Ute Müller-Gothe — Siegel

Bürgermeisterin

Beschluss - Nr. 125/10/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 09.04.2025, dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der AWO AJS gGmbH Erfurt zur Betreibung des Kindergartens "Sonnenkäfer" in Mengersgereuth-Hämmern zuzustimmen.

Die Zuschusshöhe wird auf 1.066.282,03 EUR festgestellt und ist im Haushalt 2025 zu berücksichtigen.

Frankenblick, den 15.04.2025

Ute Müller-Gothe — Siegel

Bürgermeisterin

Beschluss - Nr. 126/10/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick beschließt in seiner Sitzung am 09.04.2025, der „Nutzungsänderung von Schule in Bürgerhaus“ für das Flurstück 3/4 Gemarkung Effelder zuzustimmen. Die Anhörung bzw. das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB entfällt gem. § 75 Abs. 1 Satz 2 Thür BO, weil die Beschlussfassung vor Einreichung des Bauantrages stattfindet.

Frankenblick, den 15.04.2025

Ute Müller-Gothe — Siegel

Bürgermeisterin