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Frankenblick Bote
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung: Bestätigung des tatsächlichen Wegeverlaufs des Goldpfades

Der Geopfad Goldpfad ist seit vielen Jahren ein beliebter Wanderweg in der Region und 2023 von der Naturparkmeisterei Thüringer Wald komplett neu markiert worden. Dabei ist aufgefallen, dass einige Abschnitte des Eholungsweges im Portal Forsten und Tourismus nicht korrekt eingetragen sind. Infrastrukturmaßnahmen rund um den Bau der ICE-Strecke haben in Abschnitten eine Verlegung notwendig gemacht.

Der Verlauf des Goldpfads ist unter folgendem Link für jeden gut ersichtlich:

https://www.outdooractive.com/de/route/wanderung/naturpark-thueringer-wald/wanderung-goldpfad-von-schalkau-nach-goldisthal-thueringer-wald/1386674/

Betroffen sind in der Gemeinde Frankenblick folgende Grundstücke:

Gemarkung Rauenstein

Heuglein 744/2, 744/3, 744/4, 744/8, 744/9, 744/6, 744/7, 746, 747/2, 747/3, 739, Grundwiesen 749/2, 758, 759,760/2, 761/2, 763/2, 763/3, 763/4, 764/2, 764/3, 764/4, 764/5, 775, 776, 777, 778/1, 778/2, 779/2, 780/15, 780/8, 780/13, 780/14, 780/12, 780/5, 786, 796/4, 796/5,

Straße „Im Grund“ 783/6, Weg 801/2, 802, 803/7, Dorntal (Forst) 835/3, Bahnhofstraße 840, Leichenweg 404/3

Gemarkung Grümpen

354/2, 369/2, 398/9, 347/3, 78, 315/8, 219/6, 223/4, 219/7, Flurweg 302/3, 302/4 Bahnübergang 227/2, Weg 296/2, Weg 268/5, Weg 230/3, 237/4, 236/19, 237/3, 207/2, B89 206/2, Weg 192/5

Gemarkung Welchendorf

Weg 343, 482, 481, 512, 513, 514, 515, 516, 478 (Tunneleingang Müß)

Sehr geehrte Eigentümerinnen und Eigentümer der benannten Flurstücke, die Eintragung in das Portal Forsten und Tourismus geht mit der Ermächtigung zur Markierung einher und setzt eine Prüfung durch die zuständigen Behörden, meist durch das Thüringer Forstamt oder die untere Naturschutzbehörde voraus. Die Eigentümer der angeführten Flurstücke werden um die Erlaubnis gebeten, weiterhin auf ihrem Flurstück den Goldpfad als Erholungsweg zu dulden.

Hinweise und Einwendungen gegen die Einbeziehung dieser Flurstücke können binnen 4 Wochen, gerechnet ab öffentlicher Bekanntmachung, bei der Gemeinde Frankenblick erhoben werden.

Frankenblick, im Mai 2025