Titel Logo
Frankenblick Bote
Ausgabe 6/2025
Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Friedhofsverwaltung Gemeinde Frankenblick

Verfügung des Bauamtes der Gemeinde Frankenblick

Auf Grund des Ablaufs der Ruhezeit und der Vernachlässigung der Grabpflege wird der/die Nutzungsberechtigte an der Grabstelle Johannes Rohsbach (Grabfeld B, Reihe 4, Grab-Nr. 8) auf dem Friedhof Döhlau gemäß § 35 Herrichtung und Unterhaltung der Friedhofssatzung der Gemeinde Frankenblick vom 01.01.2015 aufgefordert, die Grabstätte entsprechend Abs. 1 und 2 zu pflegen. Sollte der/die Nutzungsberechtigte bis zum 30.09.2025 seinen/ihren Pflichten nicht nachkommen, wird die Grabstätte gemäß § 36 der Friedhofssatzung durch die Gemeinde Frankenblick eingeebnet. Nutzungsberechtigte können bis zu diesem Zeitpunkt Rechte aus dem Nutzungsverhältnis bei der Gemeinde-verwaltung Frankenblick geltend machen.

Friedhofsverwaltung

Verfügung des Bauamtes der Gemeinde Frankenblick

Auf Grund des Ablaufs der Ruhezeit und der Vernachlässigung der Grabpflege wird der/die Nutzungsberechtigte an der Grabstelle LOTTE (Grabfeld B, Reihe 1, Grab-Nr. 6) auf dem Friedhof Döhlau gemäß § 35 Herrichtung und Unterhaltung der Friedhofssatzung der Gemeinde Frankenblick vom 01.01.2015 aufgefordert, die Grabstätte entsprechend Abs. 1 und 2 zu pflegen. Sollte der/die Nutzungsberechtigte bis zum 30.09.2025 seinen/ihren Pflichten nicht nachkommen, wird die Grabstätte gemäß § 36 der Friedhofssatzung durch die Gemeinde Frankenblick eingeebnet. Nutzungsberechtigte können bis zu diesem Zeitpunkt Rechte aus dem Nutzungsverhältnis bei der Gemeindeverwaltung Frankenblick geltend machen.

Friedhofsverwaltung

Verfügung des Bauamtes der Gemeinde Frankenblick

Auf Grund des Ablaufs der Ruhezeit wird der/die Nutzungsberechtigte an der Grabstelle Hans & Alma Schott (Grabfeld I, Reihe 11, Grab-Nr. 69) auf dem Friedhof Rauenstein aufgefordert, sich bis zum 30.09.2025 in der Gemeinde Frankenblick zu melden. Nutzungsberechtigte können bis zu diesem Zeitpunkt Rechte aus dem Nutzungsverhältnis bei der Gemeindeverwaltung Frankenblick geltend machen. Nach Ablauf der Frist wird die Grabstätte gemäß § 36 der Friedhofssatzung durch die Gemeinde Frankenblick eingeebnet.

Friedhofsverwaltung

Verfügung des Bauamtes der Gemeinde Frankenblick

Auf Grund des Ablaufs der Ruhezeit wird der/die Nutzungsberechtigte an der Grabstelle Herbert & Maria Muschalla (Grabfeld I, Reihe 12, Grab-Nr. 72) auf dem Friedhof Rauenstein aufgefordert, sich bis zum 30.09.2025 in der Gemeinde Frankenblick zu melden. Nutzungsberechtigte können bis zu diesem Zeitpunkt Rechte aus dem Nutzungsverhältnis bei der Gemeindeverwaltung Frankenblick geltend machen. Nach Ablauf der Frist wird die Grabstätte gemäß § 36 der Friedhofssatzung durch die Gemeinde Frankenblick eingeebnet.

Friedhofsverwaltung