Bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 11. Mai 2025 wurde folgendes Wahlergebnis durch den Wahlausschuss am 13. Mai 2025 festgestellt:
| Wahlbeteiligung | 64,5 % |
| Wahlberechtigte | 4 745 |
| Wähler | 3 062 |
| Ungültige Stimmen | 27 |
| Gültige Stimmen | 3 035 |
Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:
| Nr. | Wahlvorschlag | Stimmen | % |
| 1 | Krasemann, Stephan Alternative für Deutschland / Allianz für Frankenblick-AfD | 1 006 | 33,1 |
| 2 | Schneider, Marcus Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 210 | 6,9 |
| 3 | Müller-Gothe, Ute Müller-Gothe | 1 819 | 59,9 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber: Müller-Gothe, Ute:
Frau Ute Müller-Gothe ist somit zur hauptamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Frankenblick gewählt.
Jeder Wahlberechtigte und bei der Wahl des Bürgermeisters auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.
Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Frankenblick, 14.05.2025
Babette Schindhelm
Wahlleiterin