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Frankenblick Bote
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Entgeltordnung für das Nordic-Activ-Zentrum auf der Hämmerer Ebene

Entgeltordnung

für das Nordic-Activ-Zentrum auf der Hämmerer Ebene

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung am 12.05.2026 nachstehende Entgeltordnung für die Benutzung des Nordic-Activ-Zentrums auf der Hämmerer Ebene beschlossen und die Gemeinde Frankenblick erlässt diese:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

(1) Zur teilweisen Deckung des der Gemeinde Frankenblick entstehenden

Aufwandes für Unterhaltung, Reinigung, Heizung und Beleuchtung der öffentlich-zugänglichen bzw. in Nutzung gegebenen Räume werden Benutzungsentgelte entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen erhoben.

(2) Mit dem Betrieb des NAZ erzielt die Gemeinde Frankenblick keinen Gewinn.

(3) Die Entgelte sind privatrechtliche Entgelte.

§ 2

Entgeltpflichtiger

Entgeltpflichtiger ist der jeweilige Antragsteller bzw. der Veranstalter. Mehrere Beteiligte haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Entgeltvorschuss und Kaution

Die Gemeinde ist berechtigt, vor Überlassung des NAZ ein Benutzungsentgelt oder einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Gemeinde Frankenblick kann nach ihrem Ermessen eine angemessene Kaution verlangen.

§ 4

Entstehung und Fälligkeit

(1) Das Entgelt wird - abgesehen von § 3 - nach Beendigung der Nutzung auf Anforderung der Gemeinde Frankenblick innerhalb von 14 Tagen fällig.

(2) Kann aus Gründen, die die Gemeinde zu vertreten hat, das NAZ nicht genutzt werden, so ist für diese Zeit kein Entgelt zu zahlen.

(3) Bei Überschreitung des Zahlungstermins oder bei Nichtzahlung erfolgt die Beitreibung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5

Benutzungsentgelt

Benutzung des NAZ (pro Veranstaltungstag)

1

Grundpauschale für private Nutzung des NAZ

(Raummiete für Aufenthaltsraum, Umkleide, Toiletten

einschließlich Pauschale für 

Wasserverbrauch sowie -bereitstellung) 136,00 €

2

Energie nach Verbrauch

3

Müllbeseitigung (pauschal) 10,00 €

4

Reinigungspauschale 77,50 €

§ 6

Ermäßigung

(1) Die Entscheidung über die Gewährung einer Ermäßigung oder den Erlass von Nutzungsgebühren erfolgt gemäß der Richtlinie zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Frankenblick vom 01.02.2023. Dabei wird insbesondere auf Punkt I Satz 2 sowie Punkt III Absatz 1 verwiesen, die die Voraussetzungen und das Verfahren für diese Art von Unterstützung regeln.

(2) Der Bürgermeister ist berechtigt, in Ausnahmefällen das Benutzungsentgelt zu erlassen.

§ 7

Weitere Bestimmungen

(1) Abweichende Regelungen sind im Einzelfall möglich. Die Entscheidung über abweichende Regelung trifft in der Regel der Bürgermeister, in Ausnahmen der Gemeinderat.

(2) Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, so ist dies vier Wochen vorher in der Gemeinde bekannt zu geben. Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist die Gemeinde berechtigt, die Hälfte des Benutzungsentgelts in Rechnung zu stellen.

§ 8

In-Kraft-Treten

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Frankenblick, den 05.06.2026

Ute Müller-Gothe - Siegel -

Bürgermeisterin