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Frankenblick Bote
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtige Mitteilungen der Friedhofsverwaltung:

Standsicherheitskontrolle aller Grabsteine auf den gemeindlichen Friedhöfen der Gemeinde Frankenblick

Die Gemeinde ist als Friedhofsträger verpflichtet, im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Die Standsicherheitsprüfungen der Grabsteine dienen der Unfallverhütung und erfolgen nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) unter Verweis auf die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabsteinen (TA Grabmal).

Die Grabmalprüfung findet auf allen Friedhöfen der Gemeinde Frankenblick in den nächsten 2 Monaten statt.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf Folgendes hinweisen: Werden an einem Grabmal Mängel festgestellt, wird eine Kennzeichnung mit einem Warnaufkleber direkt auf dem Grabstein vorgenommen. Zusätzlich werden die Nutzungsberechtigten schriftlich durch die Friedhofsverwaltung informiert und aufgefordert, die Standsicherheit des Grabsteines wiederherstellen zu lassen. Sofern ein Grabstein eine unmittelbare Gefahr des Umsturzes aufweist, wird der Grabstein unverzüglich gesichert und niedergelegt.

Die Friedhofsverwaltung bittet um das Verständnis der Nutzungsberechtigten für notwendige Maßnahmen, welche der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.

Bei Fragen oder Hinweisen melden Sie sich bitte in der Gemeindeverwaltung bei Frau Wiegand unter der Tel.: 036766 / 293-19 oder unter der E-Mail-Adresse: bauamt@gemeindefrankenblick.de.

Friedhofsverwaltung