Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs der „Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Seltendorf der Gemeinde Frankenblick gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung vom 12.05.2026 die Aufstellung des Entwurfs einer Einbeziehungssatzung „Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Seltendorf der Gemeinde Frankenblick gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 29.06.2026 bis 03.08.2026 im Rathaus der Gemeinde Frankenblick, Schlossgasse 20 in 96528 Frankenblick, während der Dienststunden öffentlich aus.
Zusätzlich werden die Unterlagen im Internet unter der Adresse https://gemeindefrankenblick.de/bekanntmachungen?ags=16072023 bereitgestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden:
| - | elektronisch, E-Mail: gemeinde@gemeindefrankenblick.de |
| - | schriftlich oder |
| - | zur Niederschrift im Rathaus. |
Es wird darauf hingewiesen,
| 1. | dass Stellungnahmen nur innerhalb der Auslegungsfrist berücksichtigt werden können, |
| 2. | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, aber auch auf anderem Weg möglich sind, |
| 3. | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. |
Ute Müller-Gothe
Bürgermeister/in