1.
Am 25.06.2023 findet in der Gemeinde Frankenblick
| die Stichwahl des Landrates des Landkreises Sonneberg |
statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Gemeinde bildet 4 Stimmbezirke.
Die Wahlräume befinden sich
| Wahlbezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraumes |
| 0001 | Ein Teil des OT Mengersgereuth-Hämmern: Am Gänseteich, Augustenthal, Bahnhofsallee, Bahnhofsplatz, Ecken, Effelderstraße, Ernst-Moritz-Arndt-Straße, Fabrikweg, Felsenweg, Freiherr-vom-Stein-Straße, Hämmerer Ortsstraße, Hammerberg, Heidersberg, Heimstätten, Hofwiesenstraße, Kohläschig, Kohlgasse, Mittelhammer, Mühlstraße, Quieraustraße, Schmiedsgrund, Schulstraße, Steinacher Straße, Steinheider Straße, Zum Grabengut | Meng-Hämm-Arena, Hallenteil A, Quieraustraße 7, 96528 Frankenblick, OT Mengersgereuth-Hämmern |
| 0002 | Ein Teil des OT Mengersgereuth-Hämmern und OT Rabenäußig: Alte Poststraße, Am Adelsberg, Am Isaak, Am Rod, Am Rothenberg, An der Oberschaar, Bahnhofsweg, Bergäcker, Bergeller, Bergweg, Braugasse, Brunnengässchen, Denkmalsweg, Ehnesbach, Eisfelder Straße, Fichtacher Straße, Forschengereuther Platz, Forschengereuther Straße, Heidersberg, Hennersberg, Hohetanner Straße, Kalter Hof, Kirchsteig, Melchersberger Straße, Michelsweg, Obere Eller, Papiermühle, Rabenäußiger Straße, Ringstraße, Schichtshöhner Straße, Schulstraße, Schwarzwälderstraße, Straße am Mühlberg, Untere Eller | Meng-Hämm-Arena, Hallenteil B, Quieraustraße 7, 96528 Frankenblick, OT Mengersgereuth-Hämmern |
| 0003 | OT Grümpen, OT Meschenbach, OT Rauenstein: Am Graben, Am Straßenberg, An der Feuerwehr, Bahnhofstraße, Baumleite, Bühlweg, Burgberg, Burggartenstraße, Fleckrain, Flurweg, Forststraße, Georgiistraße, Hoher Weg, Lehnersgasse, Meschenbach, Obere Binge, Ortsstraße, Poststraße, Reitgasse, Richard-Böhm-Straße, Schaumberger Platz, Schloßstraße, Schönberg, Weingasse, Weststraße | Turnhalle GS Rauenstein, Burggartenstraße 18, 96528 Frankenblick, OT Rauenstein |
| 0004 | OT Döhlau, OT Effelder, OT Seltendorf, OT Rückerswind: Alter Weg, Am Bahnhof, Am Fichtacher Berg, Am Retschenbach, An der Maß, An der Schmiede, Aumühlenweg, Döhlau, Döhlauer Straße, Ecke, Kirchberg, Marktplatz, Maßstraße, Mühlweg, Neustädter Straße, Rosengasse, Rother Straße, Rückerswind, Sandweg, Schloßgasse, Schmiedsgasse, Sonneberger Straße, Tauplitz, Welchendorfer Straße, Wiesenweg | Kultursaal Effelder, Schloßgasse 11, 96528 Frankenblick, OT Effelder |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich im Rathaus Effelder, Schloßgasse 20 in 96528 Frankenblick OT Effelder (Ratssaal).
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag dem 25.06.2023 um 16.00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl nicht abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 25.06.2023 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 27.06.2023 um 9.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr im Rathaus Effelder, Schloßgasse 20 in 96528 Frankenblick OT Effelder (Ratssaal) fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
Frankenblick, 12.06.2023
Nadine Steiner
Wahlleiterin — -Siegel-