Titel Logo
Frankenblick Bote
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

der Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Frankenblick am 26.05.2024

Der Wahlausschuss der Gemeinde Frankenblick hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 folgende Wahlergebnisse für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Frankenblick am 26.05.2024 festgestellt:

Es wurde eine Verhältniswahl durchgeführt.

Wahlberechtigte

4.789

Wähler

3.093

Wahlbeteiligung

64,5 %

Ungültige Stimmabgaben

45

Gültige Stimmabgaben

3.048

Gültige Stimmen

9.099

Von den gültigen Stimmen der Wahl des Gemeinderates am 26.05.2024 entfielen auf die Wahlvorschläge:

Daraus ergibt sich gem. § 22 Abs. 1 ThürKWG („Verteilung der Sitze bei Verhältniswahl“) folgende Sitzverteilung:

Auf die einzelnen Bewerber entfielen nachfolgende Stimmen:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen 2 Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist), die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Frankenblick, 28.05.2024

Nadine Steiner

Gemeindewahlleiterin