Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47), der §§ 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. S. 285, 329), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) sowie des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) in der Fassung vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325), zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 769) hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick in der Sitzung am 12.05.2026 die folgende Verwaltungskostensatzung beschlossen und erlässt diese:
Anwendung
(1) Die Gemeinde Frankenblick erhebt aufgrund dieser Verwaltungskostensatzung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im eigenen Wirkungskreis Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen).
(2) Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) und die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) inkl. der jeweiligen Anlagen in der jeweils gültigen Fassung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis für anwendbar erklärt.
(3) Gebühren, die aufgrund von Gesetzen und anderer - auch gemeindlicher - Rechtsvorschriften erhoben werden, bleiben von dieser Satzung unberührt.
(4) Für Amtshandlungen im übertragenen Wirkungskreis gelten unmittelbar die Vorschriften des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) inkl. der jeweiligen Anlagen.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungskostensatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten in der Gemeinde Frankenblick (Verwaltungskostensatzung) vom 16.01.2015 außer Kraft.
Frankenblick, den 05.06.2026
Ute Müller-Gothe Siegel
Bürgermeisterin