Aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die
Gemeinde Frankenblick folgende Haushaltssatzung:
Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 10.131.140 Euro |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.035.400 Euro |
ab.
Kreditermächtigung
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für die Gemeinde Frankenblick nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Entfällt1)
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 65 ThürKO, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1.000.000 Euro
festgesetzt.
Erheblichkeitsgrenze
Die Erheblichkeitsgrenze, die nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung vorschreibt, wird auf 2 % des Gesamthaushaltsvolumens festgesetzt.
Im Haushaltsjahr 2026 beträgt diese 243.330 Euro.
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung 2026 tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Frankenblick, den 15.07.2026
Gemeinde Frankenblick
Ute Müller-Gothe (Siegel)
Bürgermeisterin
1) nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Frankenblick vom 30.10.2025 wie folgt festgesetzt:
| (1) | Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
307 v. H. |
| (Grundsteuer A) | |
| (2) | Grundsteuer für Grundstücke | 401 v. H. |
| (Grundsteuer B) | |
| (3) | Gewerbesteuer | 395 v. H. |