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Frankenblick Bote
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Frankenblick für das Haushaltsjahr 2026

Haushaltssatzung der Gemeinde Frankenblick

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die

Gemeinde Frankenblick folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

10.131.140 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.035.400 Euro

ab.

§ 2

Kreditermächtigung

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für die Gemeinde Frankenblick nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Entfällt1)

§ 5

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 65 ThürKO, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

1.000.000 Euro

festgesetzt.

§ 6

Erheblichkeitsgrenze

Die Erheblichkeitsgrenze, die nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung vorschreibt, wird auf 2 % des Gesamthaushaltsvolumens festgesetzt.

Im Haushaltsjahr 2026 beträgt diese 243.330 Euro.

§ 7

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung 2026 tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

Frankenblick, den 15.07.2026

Gemeinde Frankenblick

Ute Müller-Gothe (Siegel)

Bürgermeisterin

1) nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Frankenblick vom 30.10.2025 wie folgt festgesetzt:

(1)

Grundsteuer für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe

307 v. H.

(Grundsteuer A)

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

401 v. H.

(Grundsteuer B)

(3)

Gewerbesteuer

395 v. H.