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Frankenblick Bote
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausschreibung zur Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

Die Gemeinde Frankenblick beabsichtigt ab dem 01.10.2026 gemeindeeigene landwirtschaftliche Flächen im Gesamtpaket (als einheitlicher Pachtgegenstand) zu verpachten. Angebote können daher nur für die gesamten Pachtflächen abgegeben werden.

Die Verpachtung kommunaler Flächen erfolgt in einem transparenten Bewerbungsverfahren.

Bewertungsgrundlage sind einheitlich festgelegte Bewerbungs- und Bewirtschaftungskriterien (siehe Punkt 4).

1.

Pachtgegenstand

Die landwirtschaftlichen Flächen befinden sich in den nachfolgenden Gemarkungen:

Blatterndorf:

Grünland:

0,1522 ha

Ackerland:

0,1593 ha

Sonstiges:

0,0115 ha

Döhlau:

Grünland:

0,5178 ha

Sonstiges:

0,0311 ha

Effelder:

Grünland:

3,0813 ha

Ackerland:

0,4905 ha

Sonstiges:

0,5008 ha

Forschengereuth:

Grünland:

0,0659 ha

Ackerland:

0,7718 ha

Korberoth:

Ackerland:

0,5039 ha

Sonstiges:

0,2507 ha

Mengersgereuth:

Grünland:

0,9400 ha

Ackerland:

1,1228 ha

Sonstiges:

1,0176 ha

Rabenäußig:

Grünland:

0,0132 ha

Ackerland:

0,0539 ha

Sonstiges:

0,2939 ha

Rückerswind:

Grünland:

0,3481 ha

Ackerland:

1,8802 ha

Sonstiges:

0,7027 ha

Schichtshöhn:

Ackerland:

0,2877 ha

Seltendorf:

Ackerland:

0,5321 ha

Sonstiges:

0,8567 ha

Welchendorf:

Grünland:

0,0190 ha

Ackerland:

0,7441 ha

Sonstiges:

0,1795 ha

Alle Flächendaten sind den amtlichen ALKIS-Daten entnommen. Die Lagepläne können nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

2.

Pachtzeitraum

Die Pachtdauer beträgt maximal 10 Jahre (Beginn: 01.10.2026). Die Gemeinde Frankenblick behält sich vor, ggf. kürzere Laufzeiten zu vereinbaren.

3.

Pachtpreis

Der geforderte Mindestpachtpreis für das Gesamtpaket richtet sich nach den offiziellen und aktuell gültigen Werten des Pachtpreisregisters des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

4.

Zuschlagskriterien

Die Auswahl des Pächters erfolgt nach einer Gesamtbewertung folgender Kriterien:

Pachtpreis, ist die Höhe des angebotenen jährlichen Pachtzinses für das Gesamtpaket, Anforderungen siehe Punkt 3

Nutzungskonzept/Umsetzungssicherheit: Qualität, Nachhaltigkeit und Plausibilität des geplanten Vorhabens, Realisierbarkeit, Zeitplan, finanzielle Leistungsfähigkeit

Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte: ökologische Bewirtschaftung, Biodiversität, Energieeffizienz, Boden- und Gewässerschutz

Soziale Kriterien: regionale Wertschöpfung, Einbindung lokaler Akteure, gemeinwohlorientierte Nutzung, Arbeitsplatzerhaltung/Ausbildungsbetrieb

Erfahrung und Qualifikation: Nachweis der fachlichen Eignung des Pächters, insbesondere bei landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzungen

Die Gewichtung dieser Kriterien erfolgt ausschließlich intern und wird nicht veröffentlicht.

5.

Besondere Vertragsbedingungen/ Hinweise

Es gelten die Bestimmungen des Natur- und Denkmalschutzes.

Die sonstigen Flächenanteile (wie z.B. Gehölze, Waldflächen, Wege, Flächen gemischter Nutzung etc. laut ALKIS-Daten) unterliegen der Mitverpachtung und werden unentgeltlich überlassen. Diese Flächen müssen vom Pächter auf eigene Kosten ordnungsgemäß gepflegt und bewirtschaftet werden.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Unterlagen wird jedoch jegliche Haftung ausgeschlossen.

6.

Abgabefrist und Form

Die Angebote sind bis zum 25.08.2026 - 12.00 Uhr bei der Gemeinde Frankenblick, Schloßgasse 20, 96528 Frankenblick OT Effelder einzureichen.

Form der Einreichung:

Die Einreichung hat schriftlich und handschriftlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag zu erfolgen.

Der Umschlag ist mit folgender Kennzeichnung zu versehen:

„Angebot Landpacht - Nicht öffnen“

Zur Bewertung Ihres Angebots müssen folgende Unterlagen abgegeben werden:

Pachtpreis (Höhe des angebotenen jährlichen Pachtzinses für das Gesamtpaket)

Nutzungskonzept/Umsetzungssicherheit

Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte

Soziale Kriterien

Erfahrung und Qualifikation (inklusive der entsprechenden Nachweise)

7.

Datenschutz

Die im Rahmen der Ausschreibung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Verfahrens verwendet und nach Abschluss gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.

8.

Rechtsvorbehalt

Es handelt sich um eine Aufforderung zur Abgabe von Angebotsunterlagen nach festgelegten Kriterien und nicht um ein Vergabeverfahren nach dem öffentlichen Vergaberecht.

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen zu ändern, zu unterbrechen oder ganz aufzuheben.

Kosten für die Erstellung und Einreichung des Angebots werden nicht erstattet.

Ansprechpartner:

Frau Stammberger

Telefon:

036766-29322

E-Mail:

bauamt@gemeindefrankenblick.de