Da es in der letzten Zeit häufig zu Nachfragen im Rathaus der Gemeinde Frankenblick bezüglich der Ruhezeiten in der Gemeinde Frankenblick kommt, möchten wir diese als Auszug aus der
„Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Frankenblick über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Frankenblick vom 21.07.2020, zuletzt geändert am 02.02.2023“
erneut veröffentlichen.
„Der § 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von:
Montag bis Freitag
12.00 bis 13.00 Uhr (Mittagsruhe) 20.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe)
Samstag
12.00 bis 13.00 Uhr (Mittagsruhe) 19.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe).
Für den Schutz der Nachtruhe (22.00 bis 06.00 Uhr) gilt § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.“
Wir möchten unsere Bürger bitten, diese Ruhezeiten einzuhalten.
Vielen Dank
Ihr Ordnungsamt