Auf Grund des Ablaufs der Ruhezeit wird der/die Nutzungsberechtigte an der Grabstelle Fritz & Herta Bätz (Grabfeld A, Reihe 02, Grab-Nr. 13) auf dem Friedhof Rabenäußig aufgefordert, sich bis zum 30.11.2025 in der Gemeinde Frankenblick zu melden. Nutzungsberechtigte können bis zu diesem Zeitpunkt Rechte aus dem Nutzungsverhältnis bei der Gemeindeverwaltung Frankenblick geltend machen. Nach Ablauf der Frist wird die Grabstätte gemäß § 36 der Friedhofssatzung durch die Gemeinde Frankenblick eingeebnet.
Friedhofsverwaltung