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Frankenblick Bote
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Frankenblick

Aufgrund des § 19 Absatz 1 und § 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S.277, 288) sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19.05.2004 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 284) hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenblick in seiner Sitzung am 09.04.2025 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Frankenblick beschlossen, die hiermit erlassen wird:

Artikel 1

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Frankenblick vom 27.11.2014 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Nr. 13/2014 am 12.12.2014), wird im § 15 geändert:

„§ 15 Urnengräber“

1. Der § 15 Abs. 2 Buchstabe d) wird wie folgt geändert:

(2)

Es werden eingerichtet:

d)

Baumgräber (sofern auf den Friedhöfen entsprechende Baumgrabanlagen vorhanden sind)

2. Der § 15 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

(5)

Baumgräber sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen, auf denen das Einbringen der Urnen unter einer Rasendecke in unmittelbarer Nähe eines Baumes erfolgt. Sie werden auf den Friedhöfen angeboten, um dem besonderen Bedürfnis der Übergabe der Urne an die Natur zu entsprechen. Die Aschereste sind ausschließlich in einer ökologisch abbaubaren Urne aufzubewahren. Das Nutzungsrecht an einem Baumgrab wird für die Dauer von 25 Jahren verliehen. Durch die Gemeinde wird eine Bodenplatte unterhalb des Grabfeldes für die Baumbestattungen zur Verfügung gestellt, auf die ein einfaches Namensschild aufgebracht werden kann. Die Gemeinde ist für die Art und die Pflanzung des Baumes verantwortlich. Um einen Baum sind bis zu 8 Baumgräber. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Grabplatz.

Artikel 2

Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Frankenblick, den 27.06.2025

Ute Müller-Gothe

Bürgermeisterin  — - Siegel -