Titel Logo
Frankenblick Bote
Ausgabe 9/2023
Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information über das WASSERENTNAHMEVERBOT

Auszug aus der Allgemeinverfügung für den Landkreis Sonneberg, vom 17.06.2022

1.

Im Landkreis Sonneberg wird die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, Anlagen wie Bächen, Flüssen, Seen zum Zwecke der Bewässerung bis auf Widerruf untersagt.

(Ergänzung durch die Gemeinde Frankenblick: hierzu zählen auch Laufbrunnen!)

2.

Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.

3.

Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.

4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet.

5.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Sonneberg unter der Telefonnummer 03675-871-418.