Die Friedhofsverwaltung möchte Sie darüber informieren, dass Anträge zu Grabeinebnungen für den Herbst 2024 bis spätestens 15.10.2024 bzw. für den Frühling 2025 bis spätestens 15.04.2025 in der Gemeindeverwaltung oder per Email an
liegenschaftsamt@gemeindefrankenblick.de einzureichen sind.
Anträge für die Einebnungen können in der Gemeindeverwaltung abgeholt, auf der Homepage heruntergeladen oder nachfolgend ausgeschnitten werden.
Die Einebnungen werden dann jeweils in den Monaten Oktober/November 2024 (vor dem Totensonntag) bzw. April 2025 (vor Beginn der Pflanzzeit) durchgeführt.
Die Friedhofsverwaltung weist auf § 35 unter Punkt
VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten hin.
Absatz 9:
Unpassende Gefäße sowie Geräte und Gießkannen dürfen nicht auf oder hinter den Grabstätten aufbewahrt werden.
Absatz 10:
Verwelkte Blumen, Kränze und Pflanzen sind von den Grabstätten zu entfernen.
Absatz 12:
Unzulässig ist:
| a) | das Pflanzen von Bäumen oder großwüchsigen Sträucher, |
| b) | das Einfassen der Grabstätte mit Hecken, Steinen, Metall, Glas oder ähnlichem, |
| c) | das Errichten von Rankgerüsten, Gittern oder Pergolen, |
| d) | das Aufstellen einer Bank oder sonstigen Sitzgelegenheiten |
Absatz 13:
Ebenfalls unzulässig ist das Aufstellen von zusätzlichen, nicht mit der Grabanlage verbundenen Grabvasen oder Schalen auf und neben der Urnengrabstätte mit Liegestein.
Der Friedhofsverwaltung ist in letzter Zeit vermehrt aufgefallen, dass Grabstätten nicht nach der Friedhofsatzung gestaltet sind. Aufgrund dessen möchten wir auf o. g. Satzungsbestimmungen hinweisen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Friedhofsverwaltung