Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beabsichtigt, für das Fließgewässer Grümpen von oberhalb Theuern bis zur Mündung in die Itz auf Teilen der Gemarkungen Theuern, Rauenstein, Grümpen, Selsendorf, Roth und Almerswind das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.
Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das zuletzt durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:
Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die zugehörigen Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10.000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2.000, basierend auf ALKIS) liegen
vom 08.09.2025 bis einschließlich 07.10.2025
in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:
Stadtverwaltung Schalkau,
Rathaus, Hauptamt: Zimmer 12, Markt 1 in 96528 Schalkau
| Dienstag | 9:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Frankenblick,
Schloßgasse 20 in 96528 Frankenblick OT Effelder
| Montag | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 12:00 Uhr |
Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist
| - | schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena oder |
| - | mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809 |
nur nach vorheriger Terminabstimmung,
Telefon: 0361 573943619 oder 0361 573943329
zu folgenden Dienststunden:
| Montag | 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr |
| Dienstag | 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr |
| Freitag | 8:30 - 11:30 Uhr |
vorgebracht werden.
Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.
Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.
Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete
veröffentlicht.
Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Jena, den 11.08.2025
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau
und Naturschutz
Im Auftrag
Frederik Ahrens
Abteilungsleiter 4