Die Beschlüsse der 40. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 30.11.2022 und die Beschlüsse der 44. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 15.12.2022 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG1-HA-2022/40-024
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 10.11.2022
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.11.2022:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 10.11.2022 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-HA-2022/40-025
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 10.11.2022
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.11.2022:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 10.11.2022 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-181
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 24.11.2022
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 24.11.2022 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-182
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-183
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-184
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Finanzangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-185
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Finanzangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-186
Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben Straßenbau Hans-Hildebrandt-Straße/Karl-Marx-Platz im OT Wandersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Der Vergabe der Bauleistung für das Bauvorhaben Straßenbau Hans-Hildebrandt-Straße/Karl-Marx-Platz im OT Wandersleben an die Tiefbau Gotha GmbH, 99867 Gotha wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.630000.950000 (Straßenbau OT Wandersleben) und den Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-187
Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben Statisch-konstruktive Mauerwerkssanierung und teilweise Fugensanierung Burgruine Mühlburg, "Nordwestecke" im OT Mühlberg - Los 10 Gerüstbauarbeiten
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Der Vergabe der Bauleistung für das Bauvorhaben Statisch-konstruktive Mauerwerkssanierung und teilweise Fugensanierung Burgruine Mühlburg, Nordwestecke“ im OT Mühlberg, Los 10 - Gerüstbauarbeiten an die Firma H & H Gerüstbau GmbH, OT Roßleben, 06571 Roßleben - Wiehe wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.615000.950004 (Mühlburg). |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-188
Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben Statisch-konstruktive Mauerwerkssanierung und teilweise Fugensanierung Burgruine Mühlburg, "Nordwestecke" im OT Mühlberg - Los 11 Mauerwerkssicherung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Der Vergabe der Bauleistung für das Bauvorhaben Statisch-konstruktive Mauerwerkssanierung und teilweise Fugensanierung Burgruine Mühlburg, Nordwestecke“ im OT Mühlberg, Los 11 - Mauerwerkssanierung, an die Firma Preuße & Rätsch GmbH, 99425 Weimar wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.615000.950004 (Mühlburg). |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-189
Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben Instandsetzung und Neugestaltung des Löschwasserteiches "Angerteich" im OT Seebergen - TV
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Der Vergabe der Bauleistung für das Bauvorhaben Instandsetzung und Neugestaltung des Löschwasserteiches „Angerteich“ im OT Seebergen an die Firma JeFra GaLa-Bau, 99869 Drei Gleichen OT Wandersleben wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.69000.950000. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-190
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 24.11.2022
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 24.11.2022 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-191
Widmung von einem öffentlichen Parkplatz im OT Wandersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Der Widmung des neu errichteten Platzes gemäß § 6 ThürStrG Abs. 1 als öffentlicher Parkplatz „An der Grundschule“ im Ortsteil Wandersleben wird zugestimmt. |
| 2. | Der Parkplatz befindet sich auf dem Flurstück 36/3 in der Flur 11 von Wandersleben, welcher im Eigentum der Gemeinde Drei Gleichen eingetragen ist. |
| 3. | Die Gemeinde Drei Gleichen als Straßenbaulastträger erlässt die Widmung als Allgemeinverfügung. |
| 4. | Die Widmung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-192
Zustimmung zur 1. Änderung des B-Planes "Auf der Pferdekoppel" im OT Mühlberg - TV
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt in seiner heutigen Sitzung, den Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg zu ändern. |
| 2. | Die Aufstellung der 1. Änderung erfolgt gemäß § 13b BauGB. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. |
| 3. | Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 184/6, 185/2, 187/4, 188/4, 189/3, 372/193 sowie Teilflächen der Flurstücke 429/192, 270, 268/1 in der Flur 20 der Gemarkung Mühlberg. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-193
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben auf der Haushaltsstelle 1.112000.650000 - Geschäftsausgaben Meldeamt
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 1.112000.650000 -Geschäftsaugaben Einwohnermeldeamt i.H.v. 18.000,00 € werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus den Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 1.112000.100000 - Verwaltungsgebühren i.H.v. 10.000,00 € und aus den Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 1.900000.003000 - Gewerbesteuern i.H.v. 8.000,00 €. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-194
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben auf der Haushaltsstelle 1.464030.172000 - Betriebskostenbeteiligung für Fremdunterbringung Kita Seebergen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 11.761,99 € auf der Haushaltsstelle 1.464030.712000 - Betriebskostenbeteilingung für Fremdunterbringung Kita Seebergen werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 1.464030.172000 - Betriebskosten für Fremdunterbringung Kita Seebergen. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-195
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben auf der Haushaltsstelle 1.464000.712000 - Betriebskostenbeteiligung für Fremdunterbringung Kita Grabsleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 15.355,00 € auf der Haushaltsstelle 1.464000.712000 -Betriebskostenbeteilugng für Fremdunterbingung Kta Grabsleben werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus Mehreinnahmen der der Betriebskosten für Fremdunterbringung auf der Haushaltsstelle 1.464000.172000. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-196
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben auf der Haushaltsstelle 1.365000.540000 - Bewirtschaftungskosten Mühlburg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 11.051,69 € auf der Haushaltsstelle 1.365000.540000 - Bewirtschaftungskosten BgA Mühlburg werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus den Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 1.365000.150000 - sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen i.H.v. 5.873,50 € und der Haushaltsstelle 1.900000.003000 - Gewerbesteuern i.H.v. 5.178,19 €. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-197
Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben auf der Haushaltsstelle 2.140000.935000 - Katastrophenschutz
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Die außerplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 2.140000.935000 - Anschaffungen Katastrophenschutz i.H.v. 8.000,00 € werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-198
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben auf der Haushaltsstelle 2.690000.950000 - Baumaßnahme Feuerlöschteich Seebergen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 30.000,00 € auf der Haushaltsstelle 2.690000.950000 - Baumaßnahme Feuerlöschteich im OT Seebergen werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 2.615000.950004 - Sanierung Burgmauer Mühlburg. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-199
Beantragung von Fördermitteln mit dem Jahresantrag 2023 im Thüringer Landesprogramm zur Städtebauförderung (TL-S) für das Sanierungsgebiet im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Dem Jahresantrag 2023 zur Förderung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet des Ortsteiles Mühlberg für das Programm Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (TL-S) wird zugestimmt. |
| 2. | Die dafür notwendigen finanziellen Eigenmittel sowie die Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan 2023 und im Finanzierungsplan laut beigefügter Anlage veranschlagt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-200
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet (SO) zur Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage Seebergen im OT Seebergen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
| 1. | Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Sonstige Sondergebiet (SO) zur Errichtung der „Photovoltaik-Freiflächenanlage Seebergen“ im Ortsteil Seebergen sowie die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung und die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellten Gutachten zur Erfassung der Fauna des Plangebietes (Verfasser: Ronald Bellstedt, Gotha) und zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung von Anwohnern und Straßennutzern durch die Photovoltaikanlage (Verfasser: LSC Lichttechnik und Straßenausstattung Consult, Berlin) sowie die wesentlichen der Gemeinde Drei Gleichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
| 3. | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten. |
| 4. | Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-201
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens (AZ: 2022 0505 und G 2022 023) im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022:
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung, zu drei Anträgen auf Abweichung und zum Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für folgendes Vorhaben unter Einhaltung der Ausführungen und Auflagen des zuständigen Sanierungsberaters, zu erteilen:
Neubau eines Einfamilienhauses
Beschluss Nr. LG1-GR-2022/44-202
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens (AZ: 2022 0526) im OT Wandersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 15.12.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Anbau an bestehendes Wohnhaus
Gemeinde Drei Gleichen, 09.01.2023
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 30.11.2022 und des Gemeinderates vom 15.12.2022 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 01/2023 am 21.01.2023. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister