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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 1/2023
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner Sitzung, am 24.11.2022 mit Beschluss-Nr. LG1-GR-2022/43-171 die Haushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2023, samt Anlagen, beschlossen.

Die Satzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.

Mit Schreiben vom 08.12.2022 des Landratsamtes Gotha, Kommunalaufsicht, Posteingang per Post am 12.12.2022, wurde gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO die Eingangsbestätigung erteilt mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die Haushaltssatzung erhalten hat, bekannt gemacht werden kann. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO in der Zeit vom

25.01.2023 bis 13.02.2023

öffentlich aus und kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung und die Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgen in der Gemeindeverwaltung, Abt. Finanzen, OT Wandersleben, Schulstraße 1/ Rathaus in 99869 Drei Gleichen, während der üblichen Dienststunden.

Gemeinde Drei Gleichen, 10.01.2023

gez. J. Leffler/Bürgermeister  — Siegel

Haushaltssatzung

der Gemeinde Drei Gleichen

(Landkreis Gotha)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

14.324.900 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.717.600 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 560.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

280 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

300 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Drei Gleichen, den 10.01.2023

J. Leffler

Bürgermeister  — Siegel

Bekanntmachungsvermerk:

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 21.01.2023 im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 01/2023 und gilt mit diesem Tag als bekannt gegeben.

J. Leffler/Bürgermeister