Die Beschlüsse der 50. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 30.11.2023 und die Beschlüsse der 54. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 14.12.2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/50-023
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 09.11.2023
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 30.11.2023: Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 09.11.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/50-024
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben auf der HH-Stelle 1.464000.712000 - Betriebskostenbeteiligung für Fremdunterbringung Kita Grabsleben
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.11.2023:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus den Mehreinnahmen der Gewerbesteuer - 1.900000.003000. |
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/50-025
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 09.11.2023
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 30.11.2023: Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 09.11.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-193
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 23.11.2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023: Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 23.11.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-194
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Finanzangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-195
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Finanzangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-196
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-197
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelgenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-198
Zustimmung zur Vergabe von Planungsleistungen für den B-Plan "Flächen für private Erholungs- und Nutzgärten mit Flächen für die Kleintierhaltung" an der Straße "Kretschmar" im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.12.2023:
| 1. | Der Vergabe von Planungsleistungen für das Verfahren des B-Planes an die Planungsgruppe 91 aus Gotha wird zugestimmt. |
| 2. | Die Höhe des vorläufigen Honorars wurde festgelegt. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt, den Honorarvertrag zu unterzeichnen. Voraussetzung dafür ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Gemeinde Drei Gleichen. |
| 4. | Der Zahlungseingang wird auf der HH-Stelle 2.880000.340001 verbucht. |
| 5. | Die Ausgaben erfolgen auf der HH-Stelle 2.880000.950001. |
| 6. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-199
Zustimmung zur Vergabe der Beschaffung von Einsatzbekleidung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.12.2023:
| 1. | Der Vergabe zur Beschaffung von 22 Stück Einsatzkleidung für die Wehren der Gemeinde Drei Gleichen an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, OT Günthersleben, 99869 Drei Gleichen wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 1.130000.560000 - Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-200
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 23.11.2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023: Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 23.11.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-201
Berufung des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen am 26.05.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023: Für die stattfindenden Kommunalwahlen am 26.05.2024 und evtl. Stichwahlen am 09.06.2024 wird Frau Elke Reichel als Gemeindewahlleiterin berufen.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-202
Berufung des stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen am 26.05.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023: Für die stattfindenden Kommunalwahlen am 26.05.2024 und evtl. Stichwahlen am 09.06.2024 wird Frau Susan Traute als stellvertretende Gemeindewahlleiterin berufen.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-203
Haushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Jahr 2024, samt Anlagen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.12.2023: die
Haushaltssatzung
der Gemeinde Drei Gleichen (Landkreis Gotha)
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.150.500 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.132.700 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 471.800 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 280 v. H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 300 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 370 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-204
Finanzplan der Gemeinde Drei Gleichen für die Haushaltsjahre 2023-2027
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.12.2023:
gemäß § 62 ThürKO und § 24 ThürGemHV den
Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023-2027
der Gemeinde Drei Gleichen
für das Haushaltsjahr 2024
(Haushaltsplan 2024)
in der vorliegenden Fassung.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-205
Beantragung von Fördermitteln mit dem Jahresantrag 2024 im Thüringer Landesprogramm zur Städtebauförderung (TL-S) für das Sanierungsgebiet im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2023:
| 1. | Dem Jahresantrag 2024 zur Förderung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet des Ortsteiles Mühlberg für das Programm Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (TL-S) wird zugestimmt. |
| 2. | Die dafür notwendigen finanziellen Eigenmittel sowie die Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan 2024 und im Finanzierungsplan laut beigefügter Anlage veranschlagt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-206
Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben auf der HH-Stelle 2.881000.950003 - B-Plan Pferdekoppel im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.12.2023:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben auf der HH-Stelle 2.881000.950003 - B-Plan Pferdekoppel im OT Mühlberg für die 1. Änderung des B-Planes werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-207
Beschluss über die Hortgebühren für die Kita "Waidspatzen"
im OT Mühlberg für das Schuljahr 2024/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.12.2023:
| 1. | Die Hortgebühren in der Kita „Waidspatzen“ im OT Mühlberg werden für das Schuljahr 2024/2025 und 2025/2026 auf 142,00 € monatlich je Hortplatz ohne Frühhort und 147,00 € mit Frühhort festgelegt. |
| 2. | Der Träger AWO - Soziale Dienste GmbH Gotha übernimmt 8.221,00 € der Kosten. |
| 3. | Die Gemeinde trägt 8.221,00 € der Kosten. |
| 4. | Der Träger AWO - Soziale Dienste GmbH Gotha wird zur Umsetzung dieser Gebühr ab September 2024 aufgefordert. |
| 5. | Die Teilung des zu erwartenden Fehlbetrages in der Kalkulation 2025/2026 soll ebenfalls hälftig von der AWO - Soziale Dienste GmbH Gotha und der Gemeinde getragen werden. Der Gemeinderat ist über den Fehlbetrag zu informieren. |
| 6. | Für das Schuljahr 2026/2027 wird die Hortgebühr im 2. Halbjahr 2025 neu kalkuliert. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-208
Grundsatzbeschluss zum Teilabriss und Neubau des Vereinsgebäudes vom Kleintierzuchtverein Günthersleben e. V. im OT Günthersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023: Dem Teilabriss und Neubau eines Gebäudeteils des Vereinsgebäudes vom Kleintierzuchtvererein Günthersleben e.V. im OT Günthersleben wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-209
Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung der Parkanlage im OT Wandersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023: Für die Neugestaltung der Parkanlage im OT Wandersleben soll die bereits vorliegende Planung weiter verfolgt werden und in mehreren kleinen Projekten umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-210
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Seebergen (AZ: 2023 0435)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.12.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung und dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB für folgendes Vorhaben zu erteilen:
PV-Freiflächenanlage zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Transformatorstation mit Wechselrichtern + Errichtung einer Zaunanlage
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-211
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Seebergen (AZ: 2023 0478)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.12.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Errichtung einer Pergola-Markise auf dem Balkon
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-212
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben (AZ: 2023 0459)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.12.2023, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau einer Doppelgarage
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-213
Erteilen eine gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0472)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.12.2023, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Anbau von Balkonen und Sanierung eines MFH
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-214
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Cobstädt (AZ: 2023 0473)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.12.2023, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Änderungsantrag zu AZ 20230100 bezüglich der Aufstockung einer Garage für Abstellraum
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/54-215
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0482)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.12.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Anbau von Balkonen und Sanierung eines MFH
Gemeinde Drei Gleichen, 05.01.2024
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 30.11.2023 und des Gemeinderates vom 14.12.2023 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 01/2024 am 20.01.2024. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister