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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 1/2025
Gemeinde Drei Gleichen
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Amtlicher Teil

Die Beschlüsse der 5. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 05.12.2024 und die Beschlüsse der 6. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 19.12.2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-HA-2024/05-012

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 14.11.2024

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 04.12.2024:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 14.11.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2024/05-013

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 14.11.2024

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 04.12.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 14.11.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-HA-2024/05-014

Vergabe von Dienstleistungen sowie Hard- und Softwareaufwendungen

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 04.12.2024:

1.

Der Vergabe von Dienstleistungen sowie Hard- und Softwareaufwendungen zur Umsetzung der Auslagerung der Verwaltungs-IT-Technik an die Firma KIV Thüringen GmbH - 99867 Gotha, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung der Mittel ist im HH-Plan 2025 eingeplant.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-091

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 28.11.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 28.11.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-092

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-093

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-094

Vergabe von Planungsleistungen für den Teilabriss des ehemaligen "Rockinger-Gelände" 4. BA im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024:

4.

Der Vergabe der Planungsleistungen der Maßnahme: Abriss des ehemaligen Rockinger Betriebsgeländes 4. BA im OT Wechmar an die Planungsgruppe 91, 99867 Gotha, wird zugestimmt.

5.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.881000.950001 - Abriss Rockinger Gelände Wechmar.

6.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-095

Vergabe von Bauleistungen für den Teilabriss des ehemaligen "Rockinger-Gelände" 4. BA im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024:

1.

Der Vergabe der Abrissarbeiten der Maßnahme: Abriss des ehemaligen Rockinger Betriebsgeländes 4. BA im OT Wechmar an die Firma JeFra-Bauservice GmbH & Co. KG, 99869 Drei Gleichen, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.881000.950001 - Abriss Rockinger Gelände Wechmar.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-096

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 28.11.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 28.11.2024 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-097

Zustimmung zur Abwägung der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 BauGB und § 4 BauGB zur Aufstellung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024:

1.

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 BauGB zur Aufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drei Gleichen eingegangenen Hinweise und Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.12.2024 mit folgendem Ergebnis geprüft:

Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen.

Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen, die Bürgerinnen und Bürger, welche Anregungen und Hinweise gegeben haben, sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-098

Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024:

1.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drei Gleichen mit seiner Begründung und dem Umweltbericht wird festgestellt.

Der Feststellungsbeschluss umfasst die zeichnerischen Darstellungen sowie deren Begründung und den Umweltbericht. Die Kennzeichnungen nach § 5 Abs. 3 BauGB sowie die Übernahmen und Vermerke nach § 5 Abs. 4 BauGB erfolgen dagegen nur nachrichtlich. Sie sind nicht Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drei Gleichen umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Drei Gleichen.

2.

Der Bürgermeister wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt, für den Flächennutzungsplan die Genehmigung zu beantragen. Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drei Gleichen wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-099

Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Auf der Pferdekoppel“ im OT Mühlberg gemäß § 13 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024, den Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg zu ändern.

Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die 2. Änderung erfolgt daher auf Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-100

Beschluss zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Planentwurfes der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biorecycling Spezialerdenproduktion und -vertriebs GmbH Mühlberg“ im OT Mühlberg der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024:

1.

Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biorecycling Spezialerdenproduktion und -vertriebs GmbH Mühlberg“ im Ortsteil Mühlberg der Gemeinde Drei Gleichen sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.

Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biorecycling Spezialerdenproduktion und -vertriebs GmbH Mühlberg“ im Ortsteil Mühlberg der Gemeinde Drei Gleichen sowie die Begründung in der vorliegenden Fassung sind gemäß § 13 BauGB öffentlich auszulegen.

3.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 13 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

4.

Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-101

Beantragung von Fördermitteln mit dem Jahresantrag 2025 im Thüringer Landesprogramm zur Städtebauförderung (TL-S) für das Sanierungsgebiet im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024:

1.

Dem Jahresantrag 2025 zur Förderung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet des Ortsteiles Mühlberg für das Programm Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (TL-S) wird zugestimmt.

2.

Die dafür notwendigen finanziellen Eigenmittel sowie die Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan 2025 und im Finanzierungsplan laut beigefügter Anlage veranschlagt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-102

Zustimmung zur Verwendung der einmaligen Zuwendung nach §§ 7 Abs. 1 Nr. 4 und 44 Abs. 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) sowie §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) auf Grundlage der Förderrichtlinie für eine landesweite Feuerwehrpauschale (FörderRL Feuerwehrpauschale 2024 für das Haushaltsjahr 2024) - TV

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024:

Für die Fördermittel aus der Feuerwehrpauschale 2024 soll die Beschaffung von Ausgangsuniformen i. H. v. 24.000,00 € und die Beschaffung von Ausrüstung für spezielle Einsatzlagen (Schwarz-Weiß-Trennung, Unwetter etc.) i. H. v. 30.000,00 € erfolgen.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-103

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 1.630000.510000 - Gemeindestraßen Unterhaltungskosten

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024:

1.

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 22.000,00 € auf der HH-Stelle 1.630000.510000 - Gemeindestraßen Unterhaltungskosten werden genehmigt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 1.855000.130000 - Holzverkauf.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-104

Haushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Jahr 2025, samt Anlagen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024, die

Haushaltssatzung

der Gemeinde Drei Gleichen (Landkreis Gotha)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.839.000 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.979.400 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 750.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. *

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Drei Gleichen, den ……………..

J. Leffler

Bürgermeister  — Siegel

* nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A 280 v. H., Grundsteuer B 300 v. H., Gewerbesteuer 370 v. H.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-105

Finanzplan der Gemeinde Drei Gleichen für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024:

Gemäß § 62 ThürKO und § 24 ThürGemHV den

Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 - 2028

der Gemeinde Drei Gleichen

für das Haushaltsjahr 2025

(Haushaltsplan 2025)

in der vorliegenden Fassung.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-106

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Seebergen (AZ: 2024 0368)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 19.12.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Nutzungsänderung eines vorhandenen Gebäudes zu einer Tierarztpraxis mit angeschlossenen Labor

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-107

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Seebergen (AZ: 2024 0369)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 19.12.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Umbau und Erweiterung einer vorhandenen Garage

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-108

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmen im OT Günthersleben (AZ: 2024 0398)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 19.12.2024 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben nicht zu erteilen:

Errichtung Gartenhaus (24 m²)

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-109

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmen im OT Seebergen (AZ: 2024 0400)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 19.12.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Erweiterung einer Doppelhaushälfte durch Anbau und zweite Wohneinheit

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/06-110

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben (AZ: 2024 0397)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Bau eines Einfamilienhauses

Gemeinde Drei Gleichen, 06.01.2024

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 04.12.2024 und des Gemeinderates vom 19.12.2024 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 01/2025 am 18.01.2025. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister