Gemeinde Drei Gleichen - Übersichtslageplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat am 25.05.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Flächen für private Erholungs- und Nutzgärten mit Flächen für die Kleintierhaltung“ an der Straße „Kretschmar“ im Ortsteil Wechmar beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Wechmar der Gemeinde Drei Gleichen. Es grenzt nördlich an die in westlicher Richtung von der Burgenlandallee abzweigende Straße „Kretschmar“ an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 1,05 Hektar und umfasst in der Flur 3 der Gemarkung Wechmar die Flurstücke 116, 117, 118, 119/1, 120/2, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132 und 133 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 160/2. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs mit Begründung und Umweltbericht im Internet.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird zur Einsicht in der Zeit vom 18. Januar 2026 bis einschließlich 16. Februar 2026 auf der lnternetseite der Gemeinde Drei Gleichen unter www.gemeinde-drei-gleichen.de Aktuelles bereitgehalten.
Darüber hinaus liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung im Auslegungszeitraum im Rathaus der Gemeinde Drei Gleichen, Ortsteil Wandersleben, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen, während der Öffnungszeiten
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@gemeinde-drei-gleichen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
gez. J. Leffler
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Diese Bekanntmachung samt Übersichtsplan erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, Drei-Gleichen-Bote Nr. 01/2026 am 17.01.2026 und gilt mit diesem Tag als öffentlich bekannt gegeben.
gez. J. Leffler
Bürgermeister