Die Beschlüsse der 15. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 03.12.2025, die Beschlüsse der 15. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 27.11.2025 und die Beschlüsse der 16. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 18.12.2025 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/15-034
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 13.11.2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 03.12.2025:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 13.11.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/15-035
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.630000.950017 - Baumaßnahme Bushaltestelle im OT Wechmar
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 03.12.2025:
| 1. | Die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 20.000,00 € auf der Haushaltsstelle 2.630000.950017 - Baumaßnahme Bushaltestelle im OT Wechmar zur Planung der Maßnahme für die Beantragung der Fördermittel werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/15-036
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 13.11.2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 03.12.2025:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 13.11.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/15-037
Vergabe von Bauleistungen zur Instandsetzung der Einfriedung des Mietwohnhauses in der "Menantesstraße 1" im OT Wandersleben
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 03.12.2025:
| 1. | Der Vergabe der Bauleistung: Instandsetzung der Einfriedung des Mietwohnhauses „Menantesstraße 1“ im OT Wandersleben an die Firma Volkmar Winter Baugeschäft GmbH, 99947 Bad Langensalze wird zugestimmt. |
| 2. | Die Versicherung des Schadensverursacher hat der Kostenübernahme des vorgelegten Angebotes zugestimmt. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-147
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 30.10.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 30.10.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-148
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.630000.983100 - örtliche Maßnahmen WAZV
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
| 1. | Der überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.630000.983100 - örtliche Maßnahmen WAZV in Höhe von 151.050,91 € für die anteiligen Investitionskosten der örtlichen Maßnahmen des WAZV wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-149
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.630000.950000 - Straßenbau OT Wandersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 72.000,00 € auf der HH-Stelle 2.630000.950000 - Straßenbau OT Wandersleben für Mehrleistungen und Nachträge werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-150
2. Lesung und Beschlussfassung zur Satzung für den kommunalen Seniorenbeirat der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
die Satzung für den kommunalen Seniorenbeirat der Gemeinde Drei Gleichen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-151
Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung der "Stabergasse" im OT Seebergen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
Für die Neugestaltung der „Stabergasse“ im OT Seebergen soll eine Planung erfolgen und Fördermittel beantragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-152
Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Ufermauern an der Öl- und Graupenmühle im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
Für die Sanierung der Ufermauern und Instandsetzung des Grabens bis zum Durchlass an der Betonstraße als Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Wasserrades an der Öl- und Graupenmühle im OT Mühlberg soll eine Planung erfolgen und Fördermittel beantragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-153
Grundsatzbeschluss zur Erneuerung des Fußweges zur Mühlburg im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
Für die Erneuerung des Fußweges zur Mühlburg im OT Mühlberg soll eine Genehmigungsplanung erstellt und Fördermittel beantragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-154
Grundsatzbeschluss zum Bau der Bushaltestelle in der Burgenlandallee im Rahmen der Umsetzung des B-Planes für das Allgemeine Wohngebiet "Rockinger-Gelände" im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
Als Teil des B-Planes für das Allgemeine Wohngebiet „Rockinger-Gelände“ im OT Wechmar soll als erstes die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbestimmung „Bushaltestelle“ im Südwesten des Plangebietes angrenzend an die Burgenlandallee umgesetzt werden. Dazu soll eine Planung erfolgen und Fördermittel beantragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-155
Beantragung von Fördermitteln mit dem Jahresantrag 2026 im Thüringer Landesprogramm zur Städtebauförderung (TL-S) für das Sanierungsgebiet im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
| 1. | Dem Jahresantrag 2026 zur Förderung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet des Ortsteiles Mühlberg für das Programm Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (TL-S) wird zugestimmt. |
| 2. | Die dafür notwendigen finanziellen Eigenmittel sowie die Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan 2026 und im Finanzierungsplan laut beigefügter Anlage veranschlagt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-156
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben
(AZ: 2025 0350)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 27.11.2025,
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung folgendes Vorhaben zu erteilen: Nutzungsänderung einer Lager- und Versandhalle mit Verwaltung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-157
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben
(AZ: 2025 0393)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 27.11.2025,
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Nutzungsänderung einer Apotheke zur Physiotherapie
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-158
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 30.10.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 30.10.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-159
Zustimmung zur Ernennung von Wolfgang Leyh zum Ehrenbürger der
Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
| 1. | Herrn Wolfgang Leyh, wird die Ehrenbezeichnung |
| „Ehrenbürger der Gemeinde Drei Gleichen“ |
| gemäß § 3 der Ehrenordnung der Gemeinde Drei Gleichen, auf Grund seiner vielfältigen Tätigkeit und seiner Verdienste für den Ort Mühlberg und die Gemeinde Drei Gleichen verliehen. |
| 2. | Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts soll im Rahmen des Neujahrsempfangs am 08.01.2026 erfolgen. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-160
Zustimmung zur Ernennung von Heinz Hildebrandt zum Ehrenbürger der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
| 1. | Herrn Heinz Hildebrandt, wird die Ehrenbezeichnung |
| „Ehrenbürger der Gemeinde Drei Gleichen“, |
| gemäß § 3 der Ehrenordnung der Gemeinde Drei Gleichen, auf Grund seiner vielfältigen Tätigkeit und seiner Verdienste für den Ort Seebergen und die Gemeinde Drei Gleichen verliehen. |
| 2. | Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts soll im Rahmen des Neujahrsempfangs am 08.01.2026 erfolgen. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-161
Zustimmung zur Ernennung von Olaf Broneske zum Ehrenbürger der
Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
| 1. | Herrn Olaf Broneske, wird die Ehrenbezeichnung |
| „Ehrenbürger der Gemeinde Drei Gleichen“, |
| gemäß § 3 der Ehrenordnung der Gemeinde Drei Gleichen, auf Grund seiner vielfältigen Tätigkeit und seiner Verdienste für den Ort Wandersleben und die Gemeinde Drei Gleichen verliehen. |
| 2. | Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts soll im Rahmen des Neujahrsempfangs am 08.01.2026 erfolgen. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-162
Zustimmung zur Ernennung von Dr. Hans-Joachim Hochberg zum Ehrenbürger der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
| 1. | Herrn Dr. Hans-Joachim Hochberg, wird die Ehrenbezeichnung |
| „Ehrenbürger der Gemeinde Drei Gleichen“, |
| gemäß § 3 der Ehrenordnung der Gemeinde Drei Gleichen, auf Grund seiner vielfältigen Tätigkeit und seiner Verdienste für die Orte Günthersleben und Wechmar sowie die Gemeinde Drei Gleichen verliehen. |
| 2. | Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts soll im Rahmen des Neujahrsempfangs am 08.01.2026 erfolgen. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-163
Zustimmung zur Aufhebung des GR-Beschluss LG2-GR-2025/13-118
vom 25.09.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
| 1. | Der Gemeinderatsbeschluss Nr. LG2-GR-2025/13-118 zum Verkauf des Löschgruppenfahrzeugs LF8/6 der Freiwilligen Feuerwehr Drei Gleichen an die Firma CATL Contemporary Amperex Technology Thuringia AG wird aufgehoben. |
| 2. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-164
Beschluss zur weiteren Vorgehensweise zum Verkauf des Löschgruppenfahrzeuges LF 8/6 der Freiwilligen Feuerwehr Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
| 1. | Der Veräußerung des Löschgruppenfahrzeuges LF 8/6 der Freiwilligen Feuerwehr Drei Gleichen gegen ein Höchstangebot über das Auktionshaus Chemnitz wird zugestimmt. |
| 2. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-165
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-166
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-167
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-168
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/15-169
Vergabe von Bauleistungen zur Installation einer Klimaanlage im Dachgeschoss der Kita Seebergen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
| 1. | Der Vergabe der Bauleistung: Installation einer Klimaanlage im Dachgeschoss der Kita Seebergen an die NORMI HLS-Technik, 99869 Drei Gleichen, OT Günthersleben wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.464030.950001 - Baumaßnahme Klima Kita Seebergen. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-170
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 27.11.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 27.11.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-171
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-172
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-173
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-174
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-175
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 27.11.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 27.11.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-176
Berufung der stellv. Wanderwegewartin Karin Herrmann der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
Zur stellvertretenden Wanderwegewartin der Gemeinde Drei Gleichen wird ab dem 01.01.2026
| Frau Karin Herrmann OT Mühlberg 99869 Drei Gleichen |
berufen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-177
Berufung des stellv. Wanderwegewart Thomas Naumann der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
Zum stellvertretenden Wanderwegewart der Gemeinde Drei Gleichen wird ab dem 01.01.2026
| Herr Thomas Naumann OT Wandersleben 99869 Drei Gleichen |
berufen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-178
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 1.464000.712000 - Betriebskostenbeteiligung für Fremdunterbringun g Kita Grabsleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 15.000,00 € auf der HH-Stelle 1.464000.712000 - Betriebskostenbeteiligung für Fremdunterbringung Kita Grabsleben werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus den Mehreinnahmen der Gewerbesteuern - HH-Stelle 1.900000.003000. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-179
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.670000.950000 - Straßenbeleuchtungskonzept
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 26.204,58 € auf der HH-Stelle 2.670000.950000 - Straßenbeleuchtungskonzept für Mehrleistungen werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-180
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.670000.950003 - Baumaßnahmen Straßenbeleuchtungskonzept
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
| 1. | Die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 26.080,29 € zur Verwendung für Baumaßnahmen aus dem Straßenbeleuchtungskonzept auf der HH-Stelle 2.670000.950003 werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus den Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 2.464020.950000. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-181
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.670000.950003 - Baumaßnahmen Straßenbeleuchtungskonzept
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
| 1. | Die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 51.555,00 € zur Verwendung für Baumaßnahmen aus dem Straßenbeleuchtungskonzept auf der HH-Stelle 2.670000.950003 werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus den Mehreinnahmen der Zuweisung Klimapakt - 2.900000.361100. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-182
Zustimmung zur Verwendung des Restbetrages der Mittel des Klimapakts mit Kommunen nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG aus dem Jahr 202 4
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
| 1. | Der Verwendung der nicht benötigten Mittel der Zuweisung als Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gem. § 22 f ThürFAG im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thür KlimaG für das Jahr 2024 in Höhe von 26.080,29 € zur Umsetzung des Straßenbeleuchtungskonzeptes wird zugestimmt. |
| 2. | Die Mittel werden von der HH-Stelle 2.464020.950000 (Kita Mühlberg) auf die HH-Stelle 2.670000.950003 (Baumaßnahmen Straßenbeleuchtungskonzept) übertragen. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-183
Zustimmung zur Verwendung der Mittel aus dem Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gem . § 22 f ThürFAG aus dem Jahr 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
Der Verwendung einer Zuweisung als Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gem. § 22f ThürFAG in Höhe von 51.555,00 € zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Straßenbeleuchtungskonzept der Gemeinde Drei Gleichen wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-184
Haushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Jahr 2026, samt Anlagen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025 die Haushaltssatzung
der Gemeinde Drei Gleichen (Landkreis Gotha)
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 17.094.400 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.724.500 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. *
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.**
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
| Drei Gleichen, den …………….. | Siegel | …………………………… J. Leffler Bürgermeister |
Nachrichtlich:
| * | Kreditaufnahmen im Rahmen des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes 2026-2029 -werden in Höhe von 800.000 € aufgenommen. | |
| ** | Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt: | |
| - | Grundsteuer A 280 v. H., Grundsteuer B 300 v. H., Gewerbesteuer 370 v. H. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-185
Finanzplan der Gemeinde Drei Gleichen für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
Gemäß § 62 ThürKO und § 24 ThürGemHV den Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Zeitraum 2025-2029 der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsplan 2026) in der vorliegenden Fassung.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-186
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan der Gemeinde Drei Gleichen „Flächen für priva te Erholungs- und Nutzgärten mit Flächen für die Kleintierhaltung“ an der Straße „Kretschmar“ im OT Wechmar
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
| 1. | Für den Bebauungsplan der Gemeinde Drei Gleichen „Flächen für private Erholungs- und Nutzgärten mit Flächen für die Kleintierhaltung“ an der Straße „Kretschmar“ im Ortsteil Wechmar soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. |
| 2. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes in der Verwaltung der Gemeinde Drei Gleichen sowie auf der Internetseite der Gemeinde Drei Gleichen. |
| 3. | Das mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro Planungsgruppe 91 Ingenieurgesellschaft aus 99867 Gotha wird ermächtigt, im Auftrag der Gemeinde Drei Gleichen die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-187
Sanierung Ortskern OT Mühlberg im Rahmen der Städtebauförderung - Maßnahmenkatalog 2026 bis 2031
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 18.12.2025
für die Sanierung im Ortskern Mühlberg (Sanierungsgebiet) im Rahmen der Städtebauförderung einen Maßnahmenkatalog für die Jahre 2026 bis 2031 wie folgt:
| - | Sanierung der Ufermauer am Abzweig des Burgbaches an der Öl- und Graupenmühle | 2026/2027 |
| - | Erstellung eines Restauratorischen Gutachten Stützmauern im Sanierungsgebiet, besonders im Bereich am alten Sportplatz Richtung „Karl-Marx-Straße“ | 2026 |
| - | Freiflächengestaltung mit Treppensanierung zwischen Vorwerk und Schützenhof | 2027 |
| - | Straßenraumgestaltung der „Karl-Marx-Straße“ | 2028 |
| - | Instandsetzung Stützmauern im Bereich „Alter Sportplatz“ | 2029/2030 |
| Einzelvorhaben „Sanierung Mühlburg“ | ||
| - | teilweise Mauerwerkssanierung der östlichen Ringmauer | 2026 |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-188
Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025:
Für die Verbesserung der Sport- und Freizeitangebote in der Gemeinde Drei Gleichen soll ein moderner Kunstrasenplatz hergestellt werden. Dafür soll eine Planung erfolgen und Fördermittel beantragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-189
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben
(AZ: 2025 0382)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 18.12.2025
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung folgendes Vorhaben zu erteilen: Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Solaranlage am Wohnhaus
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-190
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg
(AZ: 2025 0388)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 18.12.2025
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau einer verschließbaren Abschlagshütte für den Golfresort
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-191
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben
(AZ: 2025 0397)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 18.12.2025
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung und zum Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Magaretenweg“ folgendes Vorhaben zu erteilen: Errichtung eines Einfamilienhauses
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/16-192
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben
(AZ: 2025 0411)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 18.12.2025,
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau einer Doppelgarage
Gemeinde Drei Gleichen, 29.12.2025
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 13.11.2025 sowiedes Gemeinderates vom 27.11.2025 und 18.12.2025 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 01/2026 am 17.01.2026. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister