Die Beschlüsse der 47. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 14.09.2023 und die Beschlüsse der 51. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 28.09.2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/47-017
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 13.07.2023
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.09.2023:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 13.07.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/47-018
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 13.07.2023
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.09.2023:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 13.07.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-138
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 27.07.2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 27.07.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-139
Zustimmung zum Abschluss eines Nutzungsvertrages über das alte Backhaus im OT Großrettbach mit dem Dorfverein Großrettbach e. V.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
| 1. | Dem Abschluss des Nutzungsvertrages über das alte Backhaus in Großrettbach mit dem Dorfverein Großrettbach e. V. wird zugestimmt. |
| 2. | Die Pachtdauer beträgt 25 Jahre, beginnend am 01.04.2023 bis 31.12.2048. |
| 3. | Die Nutzung ist kostenfrei. Nach Abschluss des Innenausbaus trägt der Verein die Versorgungskosten. |
| 4. | Der Bürgermeister wird beauftragt, den Nutzungsvertrag mit dem Dorfverein Großrettbach e.V. zu unterzeichnen. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-140
Zustimmung zum Abschluss eines Nutzungsvertrages für den Beachvolleyballplatz im OT Günthersleben mit dem FSV 1950 Gotha e. V.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
| 1. | Auf Empfehlung des Ortschaftsrates Günthersleben/Wechmar wird der Beachvolleyballplatz im OT Günthersleben ab dem 01.01.2024 mit einem Nutzungsentgelt von 400,00 Euro an den FSV 1950 Gotha e. V. übergeben. |
| 2. | Der Nutzer gewährt eine Nutzung durch ortsansässige Vereine lt. Platzordnung sowie eine unentgeltliche Nutzung durch die Schulen und Kindertagesstätten der Gemeinde Drei Gleichen nach jeweils entsprechender Absprache. |
| 3. | Der FSV 1950 Gotha e. V. verpflichtet sich zur Instandhaltung und Pflege des Geländes. |
| 4. | Der Bürgermeister wird beauftragt, den vorliegenden Nutzungsvertrag mit dem FSV 1950 Gotha e. V. abzuschließen. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-141
Zustimmung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses für den Wechmarer Carneval Verein e. V. für den Kreiskarnevalsumzug am 04.02.2024 im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
| 1. | Für die Durchführung des Kreiskarnevalsumzug am 04.02.2024 im OT Wechmar für die Straßensperrung, GEMA-Gebühren, Straßenreinigung, Müllentsorgung, Technikvorbehalt usw. wird dem Wechmarer Carneval Verein e. V. ein einmaliger Zuschuss i. H. v. 5.000,00 € gewährt. |
| 2. | Die finanziellen Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2023 auf der Haushaltsstelle 1.340000.7180000 - Zuschuss Vereine enthalten. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-142
Zustimmung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den SV Wandersleben e. V. zur Unterstützung der Mängelbeseitigung an der Kegelbahn im OT Wandersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
| 1. | Für die Reparatur der Kegelbahn im OT Wandersleben für den Bahnbelag, die technische Anlage und Erneuerung des Vorraumes und Besucherraumes wird dem SV Wandersleben e.V. ein einmaliger Zuschuss i. H. v. 2.800,00 € gewährt. |
| 2. | Die finanziellen Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2023 auf der Haushaltsstelle 2.560000.988000 - Zuschuss Sportvereine enthalten. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-143
Zustimmung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den SV Wandersleben e. V. für die Platzerneuerung des Sportplatzes im OT Wandersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
| 1. | Für die Umbaumaßnahme des Platzes vor dem Sportlerheim Wandersleben zu einem großen Spiel- und Trainingsfeld anlässlich des 100-jährigen Bestehen der Abteilung Fußball wird dem SV Wandersleben e. V. ein einmaliger Zuschuss i. H. v. 3.100,00 € gewährt. |
| 2. | Die finanziellen Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2023 auf der Haushaltsstelle 2.560000.988000 - Zuschuss Sportvereine enthalten. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-144
Zustimmung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den FSV Drei Gleichen Mühlberg e. V. für die Möblierung im Sportlerheim Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
| 1. | Für die Erneuerung der Möbel im Küchen- und Thekenbereich sowie der Stühle im Sportlerheim Mühlberg im Rahmen der Sanierungsmaßnahme wird dem FSV Drei Gleichen Mühlberg e. V. ein einmaliger Zuschuss i. H. v. 5.500,00 € gewährt. |
| 2. | Die finanziellen Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2023 auf der Haushaltsstelle 2.560000.988000 - Zuschuss Sportvereine enthalten. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-145
Beschluss über den 2. Entwurf und die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
| 1. | Der 2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drei Gleichen und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Fassung vom September 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. |
| 2. | Der 2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drei Gleichen mit Begründung und Umweltbericht sowie die der Gemeinde Drei Gleichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
| 3. | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die Einholung der Stellungnahmen der Nachbargemeinden erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans zu unterrichten. |
| 4. | Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-146
Änderung zu Beschluss-Nr. LG1-GR-2023/50-118 vom 27.07.2023 zur Errichtung und zum Betrieb einer passiven hochgeschwindigkeitsfähigen Infrastruktur nach § 127 TKG für die Glasfaser Plus GmbH/Ellin Line GmbH für die OT Cobstädt, Grabsleben, Großrettbach, Günthersleben, Wechmar und Seebergen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
Für den Gemeinderatsbeschluss LG1-GR-2023/50-118 vom 27.07.2023 zur Errichtung und zum Betrieb einer passiven hochgeschwindigkeitsfähigen Infrastruktur nach § 127 TKG für die GlasfaserPlus GmbH/Ellin Line GmbH für die OT Cobstädt, Grabsleben, Großrettbach, Günthersleben, Wechmar und Seebergen werden die Auflagen wie folgt geändert:
| 1. | Nummer 2 wird dahingehend ergänzt, dass eine mindertiefe Verlegung erfolgen darf, wenn der Antragsteller die durch eine mögliche wesentliche Beeinträchtigung des Schutzniveaus entstehenden Kosten oder den etwaigen höheren Erhaltungsaufwand übernimmt ( § 127 Abs. 7 Satz 2 TKG). |
| 2. | Nummer 6 wird wie folgt geändert: Am Ende der Ausführung muss mit der Gemeinde eine Abnahme der Oberflächen erfolgen. Nach dieser Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, welche vier Jahre ab Tag der Abnahme beträgt. Für die Bauzeit ist eine Bürgschaft i. H. V. 50.000,00 € vorzulegen. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-147
Beschluss zur Zustimmung nach § 127 TKG für die Deutsche Telekom Technik GmbH für die OT Cobstädt und Großrettbach
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
Dem Antrag der Deutschen Telekom Technik GmbH aus Gera wird unter folgenden Nebenbestimmungen zugestimmt:
| (1) | Der Gemeinde sind vor Baubeginn die detaillierten nachvollziehbaren Ausführungspläne vorzulegen, in welcher alle Leitungsverläufe zu erkennen sind. Die Pläne sind mit der Gemeindeverwaltung abzustimmen ebenso wie Änderungen, welche sich im Zuge der Ausführung ergeben. Bauabschnittsweise sollen die Gemeinde und die Anwohner rechtzeitig vom zeitlichen Fortgang des Baufeldes informiert werden. |
| (2) | Bei einer offenen konventionellen Bauweise wird eine Mindestdeckung von 60 cm gefordert. Die Straßenquerungen erfolgen in geschlossener Bauweise mit einer Mindesttiefe von 100 cm. Eine mindertiefe Verlegung darf erfolgen, wenn der Antragsteller, die durch eine mögliche wesentliche Beeinträchtigung des Schutzniveaus entstehenden Kosten oder den etwaigen höheren Erhaltungsaufwand übernimmt. |
| (3) | In den beantragten Ortsteilen befinden sich Kreis- und Landesstraßen, zu welchen die entsprechenden Straßenbaulastträger ihre Zustimmung geben müssen. Bei diesen Abstimmungen soll die Gemeinde (Bauverwaltung) eingebunden werden bzw. sollen die Zustimmungen dieser Baulastträger der Gemeinde zur Kenntnis vorgelegt werden. |
| (4) | Die Ausführungspläne sind ebenfalls mit den Behörden Umwelt-, Natur- und Denkmalschutz des Landratsamtes Gotha abzustimmen. |
| (5) | In den Ortsteilen befinden sich Straßen und Wege, welche in den letzten Jahren grundhaft ausgebaut wurden und sich somit in der Gewährleistungszeit befinden. Hier muss mit den jeweiligen Firmen Kontakt aufgenommen werden, um eine Gewährleistungsabtretung zu vereinbaren. |
| (6) | Am Ende der Ausführung muss mit der Gemeinde eine Abnahme der Oberflächen erfolgen. Nach dieser Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, welche vier Jahre ab Tag der Abnahme beträgt. Für die Bauzeit ist eine Bürgschaft i.H.v. 50.000,00 EUR vorzulegen. |
| (7) | Seitens der bauausführenden Firmen sind verkehrsrechtliche Anordnungen bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Gotha einzuholen. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-148
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben (AZ: 2023 0323)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Umnutzung einer Produktionshalle
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-149
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2023 0334 und G2023 012 )
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung und zum Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für folgendes Vorhaben unter Einhaltung der Ausführungen und Auflagen aus der Stellungnahme des zuständigen Sanierungsberaters vom 15.08.2023, zu erteilen:
Neubau eines Balkons und eines Carports
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-150
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens (AZ: 2023008 - WG "An der Erfurter Landstraße") im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Erfurter Landstraße“ im OT Wechmar für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Aufstellung einer Pergola
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-151
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2023 0371)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung, unter Einhaltung der Ausführungen und Auflagen aus der Stellungnahme vom 11.09.2023 des zuständigen Sanierungsberaters für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Neubau Garage mit Carport und Überdachung
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-152
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2023009)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Einzelhandel An der Wanderslebener Straße“ im OT Mühlberg“ für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Errichtung einer Trafostation mit zwei Ladestationen
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-153
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 27.07.2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 27.07.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-154
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Finanzangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-155
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-156
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-157
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-158
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-159
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-160
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-161
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-162
Beschluss zur Vergabe von Planungsleistungen zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.09.2023:
| 1. | Der Vergabe der Ingenieurleistungen zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Drei Gleichen an die Ingenieurgesellschaft Hoffmann-Leichter mbH aus 04109 Leipzig wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.120000.950000 - Lärmaktionsplanung. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-163
Beschluss zur Vergabe von Ingenieurleistungen zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Begleitung des Ausschreibungsverfahrens für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF10) der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 29.09.2023:
| 1. | Der Vergabe der Planungsleistungen für die Ausschreibung und Begleitung der Ausschreibung für die Neuanschaffung eines HLF 10 an das Ingenieurbüro Peter Mai aus 09633 Halsbrücke wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.935000 - Vermögenserwerb Feuerwehr. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-164
Abriss des ehemaligen Rockinger Betriebsgeländes Vergabe von Bauleistungen - Planungsleistungen 3. BA
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
| 1. | Der Vergabe der Planungsleistungen der Maßnahme: Abriss des ehemaligen Rockinger Betriebsgeländes 3. BA im OT Wechmaran die Planungsgruppe 91, 99867 Gotha wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.881000.950001- Abriß Rockinger Gelände Wechmar. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/51-165
Vergabe von Bauleistungen zum Teilabriss "Rockinger Gelände" 3. BA im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.08.2023:
| 1. | Der Vergabe der Abrissarbeiten der Maßnahme: Abriss des ehemaligen Rockinger Betriebsgeländes 3. BA im OT Wechmar an die Firma H. Werner Recycling GmbH & Co. KG - 99947 Bad Langensalza wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.881000.950001. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Gemeinde Drei Gleichen, 05.10.2023
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 14.09.2023 und des Gemeinderates vom 28.09.2023 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 10/2023 am 21.10.2023. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister