Die Beschlüsse der 12. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 11.09.2025 und die Beschlüsse der 13. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 25.09.2025 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/12-022
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 31.07.2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.09.2025:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 31.07.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/12-023
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.880001.950002 - Baumaßnahme Heizungsanlage im Mietobjekt „Seebergstraße 11“ im OT Günthersleben
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 11.09.2025:
| 1. | Die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 14.000,00 € auf der HH.-Stelle 2.880001.950002 - Baumaßnahme Heizungsanlage im Mietobjekt „Seebergstraße 11“ im OT Günthersleben für die Erneuerung der Heizungsanlage werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/12-024
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 31.07.2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.09.2025:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 31.07.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/12-025
Vergabe zur Beschaffung von Einsatzuniformen für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 11.09.2025:
| 1. | Der Vergabe zur Beschaffung von 12 Sätzen Einsatzuniformen (Überjacke und Überhose nach EN469 gemäß Bekleidungsordnung) an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, OT Günthersleben, 99869 Drei Gleichen wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 1.130000.560000 - Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/12-026
Vergabe von Bauleistungen zur Erneuerung der Heizungsanlage im Mietobjekt „Seebergstraße 11“ im OT Günthersleben
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 11.09.2025:
| 1. | Der Vergabe von Bauleistungen für den Austausch der Heizungs- und Abgasanlage im Mietobjekt „Seebergstraße 11“ im OT Günthersleben an die Firma Meister, OT Wechmar, 99869 Drei Gleichen wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.880001.950002 - Baumaßnahme Heizungsanlage Mietobjekt „Seebergstr. 11“ im OT Günthersleben. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-105
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 14.08.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 14.08.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-106
2. Lesung und Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2025 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Drei Gleichen (Landkreis Gotha)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht verändert und damit auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 750.000 € nicht verändert.
§ 4
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-107
Finanzplan der Gemeinde Drei Gleichen für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
gemäß § 62 ThürKO und § 24 ThürGemHV den
Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 - 2028
der Gemeinde Drei Gleichen
für das Haushaltsjahr 2025
(Nachtragshaushaltsplan 2025)
in der vorliegenden Fassung.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-108
Zustimmung zur Verwendung der Feuerwehrpauschale nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen für das Haushaltsjahr 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
Die Feuerwehrpauschale 2025 in Höhe von 50.400,00 Euro soll für die Anschaffungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt laut Anlage entsprechend den Festlegungen des Wehrführerausschusses verwendet werden.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-109
Zustimmung zur Aufhebung des GR-Beschlusses Nr. LG1-GR-2023/49-096 vom 28.06.2023 zur Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Wohngebiet „Burgblick Drei Gleichen“ im OT Großrettbach
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
Der Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses LG1-GR-2023/49-096 vom 28.06.2023 zur Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Wohngebiet „Burgblick Drei Gleichen“ im Ortsteil Großrettbach wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-110
Beratung und Beschlussfassung über die AufstelIung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Wohngebiet "Burgblick Drei Gleichen" im OT Großrettbach
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
| 1. | gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den in der Anlage ausgewiesenen Bereich in der Gemarkung Großrettbach zum Zwecke der Schaffung von Wohnbauflächen einen Bebauungsplan „Burgblick Drei Gleichen“ aufzustellen. |
| 2. | Zum Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. |
| 3. | Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 187/2 und 188/1 in der Flur 2 sowie zum Zwecke des Anschlusses an öffentliche Verkehrsflächen eine Teilfläche des Flurstückes 189 in der Flur 2 und eine Teilfläche des Flurstücks 65 in der Flur 1 der Gemarkung Großrettbach. |
| 4. | Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses: Übersichtslageplan mit zeichnerischer Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes gemäß Aufstellungsbeschluss |
| 5. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 6. | Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich auf der Grundlage eines gemäß § 11 BauGB abzuschließenden städtebaulichen Vertrages zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-111
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan der Gemeinde Drei Gleichen für das Wohngebiet „Burgblick Drei Gleichen“ im OT Großrettbach
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
| 1. | Für den Bebauungsplan der Gemeinde Drei Gleichen für das Wohngebiet „Burgblick Drei Gleichen“ im Ortsteil Großrettbach soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. |
| 2. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes in der Gemeinde Drei Gleichen und durch Auslegung auf der Homepage der Gemeinde Drei Gleichen unter www.gemeinde-drei-gleichen.de. |
| 3. | Das mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro Planungsgruppe 91 Ingenieurgesellschaft in 99867 Gotha wird gemäß § 4b BauGB ermächtigt, im Auftrag der Gemeinde Drei Gleichen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-112
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet (WA) "Auf der Pferdekoppel" im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
| 1. | Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „Auf der Pferdekoppel“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
| 3. | Die von den Änderungen des Planentwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt. |
| 4. | Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-113
Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung der Freifläche "An der Domäne" im OT Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
Die Neugestaltung der Freifläche „An der Domäne“ im OT Wechmar gemäß der vorliegenden Planung der Planungsgruppe 91 aus Gotha vom Mai 2022 soll in den nächsten Jahren erfolgen. Die Feuerwehraufstellfläche laut Genehmigungsplanung vom 13.05.2008 wird nicht verändert. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-114
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben (AZ: 2025 0272)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 25.09.2025, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung folgendes Vorhaben zu erteilen:
Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus, Umnutzung EFH zu Zweifamilienhaus, Neubau Terrassenüberdachung (versetzen vorhandene Überdachung)
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-115
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Großrettbach (AZ: 2025 0321)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung folgendes Vorhaben zu erteilen:
Errichtung Feuerwehrgerätehaus im OT Großrettbach
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-116
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 14.08.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 14.08.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-117
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-118
Zustimmung zum Verkauf des Löschgruppenfahrzeuges LF 8/6 der Freiwilligen Feuerwehr Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
| 1. | Dem Verkauf des Feuerwehrfahrzeuges Typ Mercedes Benz, 917 AF/LF 8/6 an die Firma CATL, Contemporary Amperex Technology Thuringia AG, 99310 Arnstadt wird zugestimmt. |
| 2. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-119
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-120
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-121
Grundsatzbeschluss zum Erwerb der in Privateigentum befindlichen Gehwegflächen in der Röhnberg Allee im Ortsteil Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
| 1. | Dem Erwerb der Flurstücke 78/3, 78/4, 78/5, 78/6,78/7, 78/8, 78/9, 78/10, 78/12, 78/13, 78/14, 78/15, 78/16, 78/17, 78/18, 78/19, 78/21, 78/22, 78/23, 78/24, 78/25, 78/26 und 78/27 in der Flur 3 der Gemarkung Mühlberg wird zugestimmt. |
| 2. | Die Gemeindeverwaltung wird Kontakt zu den derzeitigen Eigentümern aufnehmen, um das Kaufinteresse der Gemeinde Drei Gleichen zu bekunden und die Nutzung der Grünfläche, die sich auf den Gehwegflurstücken befindet, auf der Grundlage eines Pachtvertrages anzubieten. |
| 3. | Sollte der Erwerb einzelner Flurstücke im beiderseitigen Einvernehmen nicht möglich sein, so wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, bei eventuellen Grundstücksverkäufen in das behördliche Vorkaufsrecht einzutreten. |
| 4. | Für den Erwerb der einzelnen Grundstücke wird eine jeweils eigene Beschlussfassung notwendig. |
| 5. | Die finanziellen Mittel für den Erwerb der Flurstücke werden im Haushaltsplan eingestellt. |
| 6. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-122
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-123
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-124
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-125
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-126
Vergabe von Planungsleistungen für das Vereinsgebäude des Kleintierzuchtvereines Günthersleben e. V. im OT Günthersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
| 1. | Der Vergabe der Planungsleistungen für die Maßnahme Teilweiser Ersatzneubau Multifunktions-gebäude für KTZV Günthersleben an die Planungsgruppe 91, 99867 Gotha, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.880000.950000 - Baumaßnahme Vereinsheim Kleintierzüchter. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-127
Vergabe von Abriss- und Tiefbauarbeiten für das Vereinsgebäude des Kleintierzuchtvereines Günthersleben e. V. im OT Günthersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
| 1. | Der Vergabe des Los 1 - Abbruch- und Tiefbauarbeiten der Maßnahme Teilweiser Ersatzneubau Multifunktionsgebäude für KTZV Günthersleben an die Firma Heinz Werner GmbH Aschara, 99947 Bad Langensalza, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.880000.950000 - Baumaßname Vereinsheim Kleintierzüchter. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-128
Vergabe der Leistung für die Installation eines neuen Zeiterfassungssystem
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
| 1. | Der Vergabe der Leistung für die Beschaffung und Installation eines neuen Zeiterfassungssystems an die Firma CM System GmbH aus Gotha wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.060000.935000 - Vermögenserwerb Allgemeine Verwaltung. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-129
Vergabe der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Drei Gleichen und die Gemeinde Schwabhausen (erfüllend)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
| 1. | Der Vergabe zur fachtechnischen Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Drei Gleichen und die Gemeinde Schwabhausen an die Bietergemeinschaft „TEAG-Ohra“ wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.616000.950000 - Kommunale Wärmeplanung. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/13-130
Vergabe der Ingenieurleistungen zur Brückenprüfung für die Brücke in der Straße An der Schlossleite im OT Mühlberg, Brücke Erfurter Wehr und einer Brücke an der L2147
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.09.2025:
| 1. | Der Vergabe der Ingenieurleistungen zur Brückenprüfung der Brücke in der Straße An der Schlossleite im OT Mühlberg, Brücke Erfurter Wehr und einer Brücke an der Ortsverbindungsstraße Wandersleben - Wechmar an das Ingenieurbüro IGS Ingenieure GmbH & Co. KG aus Weimar wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.690000.950000 - Brückenkataster. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Gemeinde Drei Gleichen, 06.10.2025
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.09.2025 und des Gemeinderates vom 25.09.2025 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 10/2025 am 18.10.2025. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister