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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 10/2025
Gemeinde Drei Gleichen
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Bekanntmachung

Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Burgblick Drei Gleichen“ im Ortsteil Großrettbach

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Burgblick Drei Gleichen“ im Ortsteil Großrettbach beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet. In der Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2025 wurde der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Burgblick Drei Gleichen“ gefasst.

Das Plangebiet befindet sich im Süden der Ortslage Großrettbach und umfasst ca. zwei Hektar. Im Plangebiet sollen angrenzend an den Wandersleber Weg ca. 20 bis 25 Baugrundstücke für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser geschaffen werden.

Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 2 der Gemarkung Großrettbach die Flurstücke 187/2 und 188/1. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über eine Teilfläche des Flurstückes 65 in der Flur 1 (Wandersleber Weg) und eine Teilfläche des Flurstückes 189 in der Flur 2 der Gemarkung Großrettbach.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht im Internet.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht wird zur Einsicht der in der Zeit vom 20. Oktober 2025 bis 21. November 2025 auf der Internetseite der Gemeinde Drei Gleichen unter www.gemeinde-drei-gleichen.de bereitgehalten.

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme in der Gemeinde Drei Gleichen in 99869 Drei Gleichen, Schulstraße 1, Bauverwaltung, Erdgeschoss, während der Dienstzeiten

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Stellungnahmen - schriftlich an bauamt@gemeinde-drei-gleichen.de oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. J. Leffler

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Diese Bekanntmachung samt Übersichtsplan erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, Drei-Gleichen-Bote Nr. 10/2025 am 18.10.2025 und gilt mit diesem Tag als öffentlich bekannt gegeben.

gez. J. Leffler

Bürgermeister