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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 10/2025
Gemeinde Drei Gleichen
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Abbrennen eines Feuerwerkes/Pyrotechnik

Aus gegebenem Anlass möchten wir daraufhin weisen, dass das Abbrennen von Feuerwerken genehmigungspflichtig ist. In den vergangenen Wochen kam es mehrfach zu illegalem Abbrennen von Feuerwerken bzw. Feuerwerkskörpern.

Die entsprechende Antragstellung hat bei dem zuständigen

Landesamt für Verbraucherschutz

Dezernat 21

Linderbacher Weg 30

99099 Erfurt

zu erfolgen.

Nähere Informationen unter:

https://verbraucherschutz.thueringen.de/produktsicherheit/pyrotechnik

gez. Ordnungsverwaltung

Gemeinde Drei Gleichen