Aus gegebenem Anlass möchten wir daraufhin weisen, dass das Abbrennen von Feuerwerken genehmigungspflichtig ist. In den vergangenen Wochen kam es mehrfach zu illegalem Abbrennen von Feuerwerken bzw. Feuerwerkskörpern.
Die entsprechende Antragstellung hat bei dem zuständigen
Landesamt für Verbraucherschutz
Dezernat 21
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
zu erfolgen.
Nähere Informationen unter:
https://verbraucherschutz.thueringen.de/produktsicherheit/pyrotechnik
gez. Ordnungsverwaltung
Gemeinde Drei Gleichen