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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 10/2025
Gemeinde Drei Gleichen
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Jugendsozialarbeiter (m/w/d)

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Drei Gleichen schreibt zur alsbaldigen Besetzung

nachfolgende Stelle unbefristet aus

1 Jugendsozialarbeiter (m/w/d)

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,0 Stunden.

Die Tätigkeit umfasst unter anderem die gesetzlichen Aufgaben im Sinne der § 1 Abs. 3, §§ 11 - 14 und 81 SGB VIII und im Detail folgende wesentliche Aufgaben:

Betreuung der Jugendclubs in der Landgemeinde Drei Gleichen und der Gemeinde Schwabhausen, aufsuchende Jugendarbeit und Unterbreitung von Angeboten

Organisation von außerschulischen Maßnahmen und Veranstaltungen mit Bildungscharakter im kulturellen, politischen, sozialen, naturkundlichen oder technischen Bereich

Zusammenarbeit mit den regional ansässigen Schulen und Initiierung von Angeboten der Schuljugendarbeit in Form von Arbeitsgemeinschaften, Gruppenangeboten und Klassenklima verbessernden Maßnahmen

Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit

Projektarbeit

internationale Jugendarbeit

Angebote im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie des Kinder- und Jugendschutzes

Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei sozialen, familiären und schulischen Belangen/Einzelfallberatung

Förderung des jugendlichen Ehrenamtes und der Partizipation von Kindern und Jugendlichen

generationsübergreifende Arbeit, Gemeinwesenarbeit

Abrechnung und Verwaltung von Fördermitteln

Organisation und Durchführung von Ferienfreizeiten, Kurzfreizeiten und Tagesveranstaltungen

Zusammenarbeit mit anderen Jugendsozialarbeitern und Behörden, insbesondere des Landkreises Gotha und des Landes Thüringen, mit freien Trägern der Jugendhilfe und ortsansässigen Vereinen

Unterstützung der Gemeinden und deren Vereine bei Aktivitäten, Festen und Jubiläen in den Orten, auch an den Wochenenden

Folgendes wird von Ihnen erwartet:

sozialwissenschaftlicher Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor, Magister- oder Masterabschluss) in einem der folgenden Studiengänge:

o

Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften oder Psychologie

Fachliche qualifizierte Grundhaltung mit folgenden Kompetenzbereichen:

o

Wissenskompetenz, Handlungskompetenz, sozial-ethische Kompetenz und Selbstkompetenz

wünschenswert sind berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Kenntnisse der Jugendhilfestrukturen im Landkreis Gotha

psychologisches Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen, Gesprächsführungskompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität

Erfahrungen im Umgang mit Menschen

hohes Maß an Einsatzbereitschaft, auch außerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und selbständige Aufgabenwahrnehmung

Kenntnisse im SGB VIII und angrenzende Bereiche, wie z. B. SGB II und SGB XII

Gute EDV-Kenntnisse (Office, Word, Excel)

Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und nach den Festlegungen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“.

Wir bieten:

leistungsgerechte Vergütung nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD

30 Tage Erholungsurlaub

flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten

Zusatzversorgung im Alter

Jahressonderzahlung

Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung

Zukunftssicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst

abwechslungsreiche Tätigkeiten mit Eigenverantwortung

Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Bewerbungen sind bis zum 30.10.2025 an folgende Anschrift zurichten:

Gemeinde Drei Gleichen

OT Wandersleben

Schulstr. 1

99869 Drei Gleichen

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten von der Gemeinde Drei Gleichen nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgestzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

gez. J. Leffler

Bürgermeister