Die Gemeinde Drei Gleichen schreibt zur alsbaldigen Besetzung
nachfolgende Stelle unbefristet aus
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,0 Stunden.
Die Tätigkeit umfasst unter anderem die gesetzlichen Aufgaben im Sinne der § 1 Abs. 3, §§ 11 - 14 und 81 SGB VIII und im Detail folgende wesentliche Aufgaben:
| • | Betreuung der Jugendclubs in der Landgemeinde Drei Gleichen und der Gemeinde Schwabhausen, aufsuchende Jugendarbeit und Unterbreitung von Angeboten |
| • | Organisation von außerschulischen Maßnahmen und Veranstaltungen mit Bildungscharakter im kulturellen, politischen, sozialen, naturkundlichen oder technischen Bereich |
| • | Zusammenarbeit mit den regional ansässigen Schulen und Initiierung von Angeboten der Schuljugendarbeit in Form von Arbeitsgemeinschaften, Gruppenangeboten und Klassenklima verbessernden Maßnahmen |
| • | Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit |
| • | Projektarbeit |
| • | internationale Jugendarbeit |
| • | Angebote im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie des Kinder- und Jugendschutzes |
| • | Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei sozialen, familiären und schulischen Belangen/Einzelfallberatung |
| • | Förderung des jugendlichen Ehrenamtes und der Partizipation von Kindern und Jugendlichen |
| • | generationsübergreifende Arbeit, Gemeinwesenarbeit |
| • | Abrechnung und Verwaltung von Fördermitteln |
| • | Organisation und Durchführung von Ferienfreizeiten, Kurzfreizeiten und Tagesveranstaltungen |
| • | Zusammenarbeit mit anderen Jugendsozialarbeitern und Behörden, insbesondere des Landkreises Gotha und des Landes Thüringen, mit freien Trägern der Jugendhilfe und ortsansässigen Vereinen |
| • | Unterstützung der Gemeinden und deren Vereine bei Aktivitäten, Festen und Jubiläen in den Orten, auch an den Wochenenden |
Folgendes wird von Ihnen erwartet:
| • | sozialwissenschaftlicher Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor, Magister- oder Masterabschluss) in einem der folgenden Studiengänge: | |
| o | Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften oder Psychologie |
| • | Fachliche qualifizierte Grundhaltung mit folgenden Kompetenzbereichen: | |
| o | Wissenskompetenz, Handlungskompetenz, sozial-ethische Kompetenz und Selbstkompetenz |
| • | wünschenswert sind berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Kenntnisse der Jugendhilfestrukturen im Landkreis Gotha | |
| • | psychologisches Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen, Gesprächsführungskompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität | |
| • | Erfahrungen im Umgang mit Menschen | |
| • | hohes Maß an Einsatzbereitschaft, auch außerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und selbständige Aufgabenwahrnehmung | |
| • | Kenntnisse im SGB VIII und angrenzende Bereiche, wie z. B. SGB II und SGB XII | |
| • | Gute EDV-Kenntnisse (Office, Word, Excel) | |
| • | Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW | |
| Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und nach den Festlegungen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“. | ||
Wir bieten:
| • | leistungsgerechte Vergütung nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD |
| • | 30 Tage Erholungsurlaub |
| • | flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf |
| • | Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten |
| • | Zusatzversorgung im Alter |
| • | Jahressonderzahlung |
| • | Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung |
| • | Zukunftssicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst |
| • | abwechslungsreiche Tätigkeiten mit Eigenverantwortung |
Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Bewerbungen sind bis zum 30.10.2025 an folgende Anschrift zurichten:
Gemeinde Drei Gleichen
OT Wandersleben
Schulstr. 1
99869 Drei Gleichen
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten von der Gemeinde Drei Gleichen nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.
Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgestzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
gez. J. Leffler
Bürgermeister