Die Beschlüsse der 48. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 12.10.2023 und die Beschlüsse der 52. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 25.10.2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/48-019
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 14.09.2023
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 12.10.2023:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 14.09.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-HA-2023/48-020
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 14.09.2023
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 12.10.2023:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 14.09.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-166
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 28.09.2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 28.09.2023 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-167
Beschluss über die Abwägung der zur 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet (WA) "Auf der Pferdekoppel" in der Gemeinde Drei Gleichen, OT Mühlberg, im Bebauungsplanverfahren eingegangener Stellungnahmen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:
| 1. | Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.10.2023 geprüft und in die Abwägung eingestellt. Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 2. | Unterrichtung über das Abwägungsergebnis. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informiere |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-168
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO "Auf der Pferdekoppel" im OT Mühlberg der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:
| 1. | Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), in Verbindung mit § 88 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2022 (GVBl. S. 321), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom Oktober 2023 als Satzung. |
| 2. | Die Begründung wird gebilligt. |
| 3. | Auf Grundlage von § 88 ThürBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2022 (GVBl. S. 321), und der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (ThürKO, GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen die in der Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes enthaltenen gestalterischen Festsetzungen. |
| 4. | Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-169
Änderung zu Beschluss-Nr. LG1-GR-2023/51-147 vom 28.09.2023 zur Zustimmung nach § 127 TKG für die Deutsche Telekom Technik GmbH für die OT Cobstädt und Großrettbach
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:
Für den Gemeinderatsbeschluss LG1-GR-2023/51-147 vom 28.09.2023 zur Zustimmung nach § 127 TKG für die Deutsche Telekom Technik GmbH für die OT Cobstädt und Großrettbach werden die Auflagen wie folgt geändert:
| 1. | Nummer 2 wird wie folgt präzisiert: |
| Bei einer offenen konventionellen Bauweise wird eine Mindestdeckung von 60 cm gefordert. Straßenquerungen erfolgen in einer Mindesttiefe von 100 cm. In Einzelfällen (z. B. Wurzeln usw.) darf in Absprache mit der Gemeinde eine mindertiefe Verlegung erfolgen, wenn der Antragsteller, die durch eine mögliche wesentliche Beeinträchtigung des Schutzniveaus entstehenden Kosten oder den etwaigen höheren Erhaltungsaufwand übernimmt. |
| 2. | Nummer 6 wird wie folgt geändert: |
| Am Ende der Ausführung muss mit der Gemeinde eine Abnahme der Oberflächen erfolgen. Nach dieser Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist von vier Jahren gegenüber dem Antragsteller. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-170
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0236)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 25.10.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Festlegungen des Bebauungsplanes „Unterried“ bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Aufstellung einer Containeranlage zur Auslagerung der Regelschule Neudietendorf am Standort der Staatl. Regelschule „Burgenland“ Wechmar
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-171
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0396)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Vorbescheid für die Errichtung eines Tiny-Hauses als Ferienwohnung
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-172
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 25.10.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Nutzungsänderung einer Produktionshalle von Eiersortierung in Umbau von KFZ
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-173
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 28.09.2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 28.09.2023 wird genehmigt
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-174
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-175
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-176
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-177
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-178
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-179
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-180
Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-181
Vermögenserwerb Bauhof - Kauf eines Sinkkastenreinigers
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:
| 1. | Der Vergabe des Auftrages zur Lieferung des Sinkkastenreinigers an die Firma Weimer GmbH – 99887 Georgenthal OT Schönau, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.770000.9350000. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-182
Vermögenserwerb Bauhof - Kauf eines Böschungsmähers
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:
| 1. | Der Vergabe des Auftrages zur Lieferung des Böschungsmähers an die Firma Weimer GmbH – 99887 Georgenthal OT Schönau, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.770000.9350000. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Gemeinde Drei Gleichen, 03.11.2023
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.10.2023 und des Gemeinderates vom 25.10.2023 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 11/2023 am 25.11.2023. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister