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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 11/2023
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Beschlüsse der 48. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 12.10.2023 und die Beschlüsse der 52. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 25.10.2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-HA-2023/48-019

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 14.09.2023

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 12.10.2023:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 14.09.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-HA-2023/48-020

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 14.09.2023

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 12.10.2023:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 14.09.2023 wird genehmigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-166

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 28.09.2023

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 28.09.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-167

Beschluss über die Abwägung der zur 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet (WA) "Auf der Pferdekoppel" in der Gemeinde Drei Gleichen, OT Mühlberg, im Bebauungsplanverfahren eingegangener Stellungnahmen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:

1.

Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.10.2023 geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt.

Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis.

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informiere

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-168

Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO "Auf der Pferdekoppel" im OT Mühlberg der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:

1.

Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), in Verbindung mit § 88 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2022 (GVBl. S. 321), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom Oktober 2023 als Satzung.

2.

Die Begründung wird gebilligt.

3.

Auf Grundlage von § 88 ThürBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2022 (GVBl. S. 321), und der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (ThürKO, GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen die in der Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes enthaltenen gestalterischen Festsetzungen.

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-169

Änderung zu Beschluss-Nr. LG1-GR-2023/51-147 vom 28.09.2023 zur Zustimmung nach § 127 TKG für die Deutsche Telekom Technik GmbH für die OT Cobstädt und Großrettbach

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:

Für den Gemeinderatsbeschluss LG1-GR-2023/51-147 vom 28.09.2023 zur Zustimmung nach § 127 TKG für die Deutsche Telekom Technik GmbH für die OT Cobstädt und Großrettbach werden die Auflagen wie folgt geändert:

1.

Nummer 2 wird wie folgt präzisiert:

Bei einer offenen konventionellen Bauweise wird eine Mindestdeckung von 60 cm gefordert. Straßenquerungen erfolgen in einer Mindesttiefe von 100 cm. In Einzelfällen (z. B. Wurzeln usw.) darf in Absprache mit der Gemeinde eine mindertiefe Verlegung erfolgen, wenn der Antragsteller, die durch eine mögliche wesentliche Beeinträchtigung des Schutzniveaus entstehenden Kosten oder den etwaigen höheren Erhaltungsaufwand übernimmt.

2.

Nummer 6 wird wie folgt geändert:

Am Ende der Ausführung muss mit der Gemeinde eine Abnahme der Oberflächen erfolgen. Nach dieser Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist von vier Jahren gegenüber dem Antragsteller.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-170

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0236)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 25.10.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Festlegungen des Bebauungsplanes „Unterried“ bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Aufstellung einer Containeranlage zur Auslagerung der Regelschule Neudietendorf am Standort der Staatl. Regelschule „Burgenland“ Wechmar

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-171

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0396)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Vorbescheid für die Errichtung eines Tiny-Hauses als Ferienwohnung

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-172

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 25.10.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Nutzungsänderung einer Produktionshalle von Eiersortierung in Umbau von KFZ

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-173

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 28.09.2023

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 28.09.2023 wird genehmigt

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-174

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-175

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-176

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-177

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-178

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-179

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-180

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-181

Vermögenserwerb Bauhof - Kauf eines Sinkkastenreinigers

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:

1.

Der Vergabe des Auftrages zur Lieferung des Sinkkastenreinigers an die Firma Weimer GmbH – 99887 Georgenthal OT Schönau, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.770000.9350000.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/52-182

Vermögenserwerb Bauhof - Kauf eines Böschungsmähers

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2023:

1.

Der Vergabe des Auftrages zur Lieferung des Böschungsmähers an die Firma Weimer GmbH – 99887 Georgenthal OT Schönau, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.770000.9350000.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Gemeinde Drei Gleichen, 03.11.2023

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.10.2023 und des Gemeinderates vom 25.10.2023 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 11/2023 am 25.11.2023. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister