Für alle Abgabepflichtigen (Steuer- und Gebührenschuldner), die noch keine schriftlichen Mahnungen erhalten haben, mahnt die Kasse der Gemeinde Drei Gleichen gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 3 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz die
zum 15.11.2023 fällig
gewesenen, regelmäßig wiederkehrenden öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern und Gebühren) an.
Nach Ablauf der gesetzlichen Mahnfrist von einer Woche wird bei Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung nach den landesrechtlichen Vollstreckungsbestimmungen angeordnet.
Beginn der Frist ist das Erscheinungsdatum des Drei-Gleichen-Boten.
Es wird darauf hingewiesen, dass für bereits fällig gewordene Abgaben nach § 240 Abgabenordnung bzw. § 15 Abs. Nr. 5 b) bb) Thüringer Kommunalabgabengesetz i. V. m. § 240 AO Säumniszuschläge zu erheben sind.
Die Rückstände sind umgehend an die Gemeindeverwaltung Drei Gleichen unter Angabe von Kassenzeichen/Abgabennummer zu zahlen (ohne Angabe ist eine richtige Zuordnung nicht möglich und es kann zu Vollstreckungsmaßnahmen kommen).
Bankverbindung:
| Kreissparkasse Gotha | |
| BIC: | HELADEF1GTH |
| IBAN: | DE38 8205 2020 0415 0012 18 |
gez. D. Steuding
Leiterin Finanzverwaltung