Die Beschlüsse der 3. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 17.10.2024 und die Beschlüsse der 4. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 30.10.2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG2-HA-2024/03-007
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 12.09.2024
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 17.10.2024:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 12.09.2024 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2024/03-008
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben auf der HH-Stelle 1.763000.500000 - Unterhaltung Gemeindezentrum OT Wandersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 18.000,00 € auf der HH-Stelle 1.763000.500000 - Unterhaltung Gemeindezentrum OT Wandersleben werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der HH.-Stelle 1.855000.130000 - Mehreinnahmen Holzverkauf. |
Beschluss Nr. LG2-HA-2024/03-009
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 12.09.2024
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 17.10.2024:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 12.09.2024 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-054
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 26.09.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2024:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 26.09.2024 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-055
2. Lesung und Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2024 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2024 die
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Drei Gleichen (Landkreis Gotha)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-056
2. Lesung und Beschlussfassung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Gemeinde Drei Gleichen (Hebesatz-Satzung)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2024 die
Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer
der Gemeinde Drei Gleichen
(Hebesatz-Satzung)
Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I, S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 Gesetz vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108), hat der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in der Sitzung am...................... folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:
§ 1
Steuersätze der Realsteuern
Die Hebesätze der Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Drei Gleichen wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 280 v. H. |
| 2. | Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) | 300 v. H. |
| 3. | Gewerbesteuer | 370 v. H. |
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-057
Zustimmung zur Gewährung eines Zuschusses an die Kirchgemeinde Wechmar zur Restaurierung der Ratzmannorgel in der St. Viti Kirche Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2024:
| 1. | Für die Restaurierung der Ratzmannorgel in der St.Viti Kirche Wechmar wird der Kirchgemeinde Wechmar 2024 ein Zuschuss i. H. v. 5.500,00 € gewährt. |
| 2. | Die finanziellen Mittel stehen im Haushaltsplan 2024 zur Verfügung. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-058
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Seebergen (AZ: 2024 0308)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 30.10.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Umbau und Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-059
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmen im OT Mühlberg (AZ: 2024 0311 und G2024 009)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 30.10.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung und zum Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnraum, Schaffung von 3 Wohneinheiten
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-060
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmen im OT Wandersleben (AZ: 2024 0318)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 30.10.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Antrag auf Nutzungsänderung Hauptgebäude von Wohn- zu Geschäftsräumen im Henningshof
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-061
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmen im OT Mühlberg (AZ: 2024 0322)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 30.10.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung folgendes Vorhaben zu erteilen:
Neubau Besamungsstation für Zuchthengste Thüringen
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-062
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Großrettbach (AZ: 2024 0336)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 30.10.2024, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Abriss von Nebengebäuden und Neubau von Wohn- und Praxisräumen als Anbau
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-063
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 26.09.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2024:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 26.09.2024 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-064
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-065
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-066
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-067
Vergabe „Naturnahe Waldbewirtschaftung - Voranbau mit Traubeneiche im Revier Seeberg auf 1,4 Hektar mit Wildschutzzaunbau“
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2024:
| 1. | Der Vergabe „Naturnahe Waldbewirtschaftung - Voranbau mit Traubeneiche im Revier Seeberg auf 1,4 ha mit Wildschutzzaunbau“ an die Firma F.-O. Lürssen Baumschulen GmbH & Co KG, 04932 Großthiemig wird zugestimmt. |
| 2. | Die finanziellen Mittel stehen auf der HH-Stelle 1.855000.510000 - Unterhalt forstwirtschaftliche Unternehmen zur Verfügung. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2024/04-068
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Gemeinde Drei Gleichen, 01.11.2024
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 17.10.2024 und des Gemeinderates vom 30.10.2024 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 11/2024 am 16.11.2024. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister