Übersichtsplan zum Geltungsbereich 1 des Bebauungsplanes
Übersichtsplan zum Geltungsbereich 2 der Ausgleichsmaßnahme A1 im Bebauungsplan
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat am 25.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg sowie die Begründung mit Umweltbericht gewilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Nordosten der Ortslage Mühlberg und umfasst ca. 1,29 Hektar.
Im Plangebiet sollen Wohnungen insbesondere für junge Familien und Senioren sowie eine Einrichtung für Seniorenwohngemeinschaften geschaffen werden.
Der Geltungsbereich 1 umfasst in der Flur 20 der Gemarkung Mühlberg die Flurstücke 184/6, 185/2, 187/4, 188/4, 189/3, 372/193 sowie Teilflächen der Flurstücke 268/1 (Töpfersgasse), 270 (Wirtschaftsweg), 278/6, 278/7 (Wanderslebener Straße) und 429/192.
Der Geltungsbereich 2 der externen Ausgleichsmaßnahme umfasst in der Flur 7 der Gemarkung Seebergen eine Teilfläche des Flurstücks 1430/16.
Für die räumlichen Geltungsbereiche sind die beigefügten Lagepläne maßgebend.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Einsicht in der Zeit vom 17. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 auf der lnternetseite der Gemeinde Drei Gleichen unter www.gemeinde-drei-gleichen.de/gemeinde/aktuelles bereitgehalten und können heruntergeladen werden.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Drei Gleichen, Ortsteil Wandersleben, Bauverwaltung, Erdgeschoss, Schulstraße 1, 99869 Drei Gleichen, während der Sprechzeiten
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 13:00 - 16:00 Uhr | |
| Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr | |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@gemeinde-drei-gleichen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
I. Aus dem Umweltbericht
Angaben zum Schutzgut Boden und Fläche
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zum Ausgleich der Belange des Bodenschutzes, zur Reduzierung der Flächenversiegelung und zur Vergrößerung der Grünflächen zur Gebietseingrünung.
Angaben zum Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu der mit dem Planvorhaben einhergehenden Bodenversiegelung und damit verbundenen erheblichen Eingriffen in Böden und Wasserhaushalt der überbaubaren Flächen; Ausführungen zur Reduzierung der Versickerungsflächen für die Grundwasserneubildung.
Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes und der auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen mit Ausführungen zu den klimatischen und lufthygienischen Schutzfunktionen.
Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
Ausführungen zu den Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes auf Tiere und Pflanzen sowie die Landschaft im Sinne des UVP-Gesetzes.
Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild, Erholungseignung
Ausführungen zu den Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes auf das Schutzgut.
Angaben zum Schutzgut Mensch
Ausführungen zu den Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes auf das Schutzgut.
Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Ausführungen zu den Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes auf das Schutzgut und Angaben zu den denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen.
II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 20.06.2025 und vom 16.07.2025
Hinweis auf eine als Kompensationsmaßnahme angepflanzte Hecke.
Hinweise zu Rückbaumaßnahmen und Anforderungen bzgl. der Entsorgung anfallender Abfälle.
Hinweise zu Flächen für den Feuerwehreinsatz.
Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 12.06.2025
Hinweis auf die Lage des Geltungsbereichs der externen Ausgleichsmaßnahme im Grenzbereich des Naturschutzgebietes TH-Nr. 379 „Seeberg“.
Hinweise zum Geologiedatengesetz.
Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 20.06.2025
Hinweis zum Ersatz der zu fällenden Laubbäume.
Stellungnahme des Kulturbundes für Europa e.V. vom 04.06.2025
Anregung zur Aufnahme des Verbots von Schottergärten.
Hinweis zu Baumfällmaßnahmen außerhalb der Brut- und Setzzeit und zur Durchführung einer ökologischen Baubegleitung.
Hinweis zur Wiederverwendung anfallenden Bodens.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Drei Gleichen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
gez. J. Leffler
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Diese Bekanntmachung samt Übersichtsplan erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, Drei-Gleichen-Bote Nr. 11/2025 am 15.11.2025 und gilt mit diesem Tag als öffentlich bekannt gegeben.
gez. J. Leffler
Bürgermeister