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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 11/2025
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 mit Beschluss-Nr. LG2-GR-2025/13-106 die Nachtrgashaushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2025, samt Anlagen, beschlossen.

Die Satzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.

Mit Schreiben vom 07.10.2025 des Landratsamtes Gotha, Kommunalaufsicht, Posteingang per E-Mail am 08.10.2025, wurde gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO die Eingangsbestätigung erteilt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO in der Zeit

vom 17.11.2025 bis 30.11.2025

öffentlich aus und kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung und die Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgen in der Gemeindeverwaltung, Abt. Finanzen, OT Wandersleben, Schulstraße 1/ Rathaus in 99869 Drei Gleichen, während der üblichen Dienststunden.

Gemeinde Drei Gleichen, 28.10.2025

gez. J. Leffler/Bürgermeister  —  Siegel

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen (Landkreis Gotha) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht verändert und damit auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 750.000 € nicht verändert.

§ 4

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 5

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Drei Gleichen, den 28.10.2025

gez. J. Leffler  — Siegel

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt am 15.11.2025 im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 11/2025 und gilt mit diesem Tag als bekannt gegeben.

J. Leffler

Bürgermeister